Description: Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Schlaubetal einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet zwischen Frankfurt/oder, Eisenhüttenstadt, Cottbus und Beeskow gelegene Naturpark Schlaubetal hat eine Fläche von 227 Quadratkilometer und gliedert sich in drei Gebiete unterschiedlichen Charakters. Der Norden wird durch große Waldgebiete geprägt, die von den charakteristischen Tälern der Schlaube und Oelse mit ihren zahlreichen Seen und Teichen durchzogen werden. Im Mittelteil liegt die Sukzessions- und Offenlandschaft der Reicherskreuzer Heide, Erbe der ehemaligen Nutzung als Truppenübungsplatz, die Feldflur von Leeskow, Reicherskreuz und Henzendorf sowie das von der Dorche geprägte Dorchtal im Osten. der Süden ist hingegen wieder von Wald bestimmt, den Seen und Moore auflockern, der jedoch keine natürlichen Fließgewässer aufweist. Durch das dichte Nebeneinander von nährstoffarmen Sandböden, kalkhaltigem Mergel und nassen Moorböden ist ein buntes Mosaik mit einem großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten entstanden. Neben der sehr hohen Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz besitzt das Schlaubetal als überregional bekanntes Ausflugziel einen hohen Stellenwert für die naturorientierte Erholung. Der PEP für den Naturpark Schlaubetal gliedert sich in zwei Teilen: - Teil 1: rechtliche, methodische und allgemeine naturparkweite Aspekte - Teil 2: genaue Beschreibung der 10 Landschaftsräume sowie deren Entwicklungs-/Schutzziele und Maßnahmen Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr. Im zweiten Teil des PEP werden für die einzelnen Landschaftsräume genau vorgestellt und Maßnahmen für die Entwicklungsziele abgeleitet.
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Tags: Cottbus ? Frankfurt an der Oder ? Brandenburg ? Seen ? Biotopverbund ? Brandenburg ? Gewässerrenaturierung ? Biotop ? Fließgewässer ? Moor ? Naturschutzgesetz ? Moorboden ? Pflanzenart ? Sandboden ? Tierart ? Truppenübungsplatz ? Mergel ? Waldfläche ? Naturpark ? Forst ? Heidelandschaft ? Kulturlandschaft ? Naturnaher Wald ? Großschutzgebiet ? Erholungsgebiet ? Wasserwirtschaft ? Wald ? Naturschutz ? Tourismus ? Tal ? Erholung ? Lebensräume und Biotope ? Naturpark_Schlaubetal ? Richtlinie 79/409/EG (Vogelschutzrichtlinie) ? Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ? Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) ? Managementplanung ?
Region: Brandenburg
Bounding box: 11.265732° .. 14.765702° x 51.35923° .. 53.558704° 11.265731920706061° .. 14.765701804218695° x 51.3590203517953° .. 53.558701519548926°
License: unbekannt
Language: Deutsch
Modified: 2024-06-04
Time ranges: 1998-01-01 - 2003-12-31
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