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Bebauungsplan Billstedt 103 1. Änderung Hamburg

Description: § 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."

Global identifier:

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Types:

Origin: /Land/Hamburg/MetaVer

Tags: Hamburg ? Kraft-Wärme-Kopplung ? Abwärme ? Bebauungsplan ? Erneuerbare Energie ? Gebäude ? Warmwasserbereitung ? Open Data ? Wasserversorgung ? Energieeinsparverordnung ? Heizung ? Baugesetzbuch (BauGB) ? Baunutzungsverordnung (BauNVO) ? PLIS ? REGI ? hmbtg ? hmbtg_12_oeffentliche_plaene ? Öffentliche Pläne ?

Region: Hamburg, Freie und Hansestadt

Bounding box: 8.420551° .. 10.326304° x 53.394985° .. 53.964153° 8.104499560450156° .. 10.325959157502929° x 53.3950702576674° .. 54.02764997568215°

License: dl-by-de/2.0

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2020-01-15

Time ranges: 2011-05-03 - 2024-11-29

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Status

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