API src

Anzahl der Überresidenten in Hamburg

Description: Gemäß § 47 Abs. 1 Satz1 AsylG sind Asylsuchende verpflichtet, längstens bis zu sechs Monaten in der Aufnahmeeinrichtung/Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (Wohnverpflichtung).Die Wohnverpflichtung kann aus gesetzlichen Gründen vor Ablauf dieser Zeit (§§ 48, 49 AsylG) enden (Anerkennung als Asylberechtigter). Zu den Überresidenten zählen Geflüchtete, die trotz Ende der Wohnverpflichtung in Erstaufnahme verbleiben müssen, da kein anderer Wohnraum in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung frei ist. Der Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung ist eine Maßnahme des (Hamburger) Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) zur Vermeidung von Obdachlosigkeit. Deren statistische Erfassung und Darstellung erfolgt nach Monaten.

Global identifier:

UuidWithProvider(
    GdiDe(
        "de.hh",
    ),
    8ab350da-5a88-419e-b745-c7ac6ce23841,
)

Types:

Origin: /Land/Hamburg/MetaVer

Tags: Wohnung ? Hamburg ? Flüchtling ? Geodaten ? Open Data ? Öffentliche Maßnahme ? Statistik ? Wohnen ? Lagebild Flüchtlinge ? SOCI ? hmbtg ? hmbtg_09_geodaten ?

Region: Hamburg, Freie und Hansestadt

Bounding box: 8.420551° .. 10.326304° x 53.394985° .. 53.964153° 8.104499560450156° .. 10.325959157502929° x 53.3950702576674° .. 54.02764997568215°

License: dl-by-de/2.0

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2022-06-09

Time ranges: 2022-06-09 - 2022-06-09

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.