Description: Die Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4 vom 16. Oktober 1973 (HmbGVBl. S. 436) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Eidelstedt 4" wird der Verordnung beigefügt. 2.Der "Einzige Paragraph" wird § 1. 3.Es wird folgender § 2 angefügt: § 2 Für die Ausführung des Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1.In den Industriegebieten und im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. 2.Ausnahmsweise sind Einzelhandelsbetriebe zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche, jedoch nicht mehr als insgesamt 200 m2 Verkaufs- und Ausstellungsfläche haben. 3.Ausnahmsweise sind Läden zur Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 100 m2 zulässig. 4.Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). 5.Die in der Anlage zur Verordnung mit "A" bezeichnete Fläche wird als Industriegebiet festgesetzt."
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Types:
Origin: /Land/Hamburg/MetaVer
Tags: Hamburg ? Bebauungsplan ? Gewerbegebiet ? Industriegebiet ? Open Data ? Nahversorgung ? Baunutzungsverordnung ? Gewerbebetrieb ? Bebaute Fläche ? Baugesetzbuch (BauGB) ? Baunutzungsverordnung (BauNVO) ? PLIS ? REGI ? hmbtg ? hmbtg_12_oeffentliche_plaene ? Öffentliche Pläne ?
Region: Hamburg, Freie und Hansestadt
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License: dl-by-de/2.0
Language: Deutsch
Modified: 2019-12-10
Time ranges: 2008-05-19 - 2024-11-29
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