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Besonderes Vorkaufsrecht § 25 BauGB

Description: Das Baugesetzbuch (BauGB) bietet der Gemeinde die Möglichkeit, durch (in Hamburg) Verordnung ein besonderes Vorkaufsrecht zu begründen. Der Erlass einer solchen Verordnung steht im Ermessen der Stadt, wenn sie erforderlich ist, um die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zu sichern. Sie ist als Instrument des vorsorgenden Grunderwerbs zu werten; sie dient nicht der Erleichterung des allgemeinen Grunderwerbs der Stadt. Die Vorkaufsrechtsverordnung soll die Steuerung einer gesonderten städtebaulichen Entwicklung durch Hamburg während der Laufzeit z.B. von vorbereitenden Untersuchungen einer Städtebaulicher Entwicklungsmaßnahme sichern.

Global identifier:

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Types:

Origin: /Land/Hamburg/MetaVer

Tags: Hamburg ? Baugesetzbuch ? Vorkaufsrecht ? Altona ? Altona-Nord ? Besonderes ? Mitte ? REGI ?

Region: Hamburg, Freie und Hansestadt

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License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2024-07-02

Time ranges: 2024-07-02 - 2024-07-02

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Accessed 1 times.