Description: Bauschutzbereiche Die Bauschutzbereiche (Flughafen Saarbrücken, Segelfluggelände Marpingen). Sie sind von öffentlichem Interesse, als zum einen, eine Baugenehmigung bei Bauanträgen zur Errichtung von Gebäuden, baulichen Anlagen, Freileitungen, Masten, Dämmen sowie anderen Anlagen und Geräten u.ä. unter bestimmten Bedingungen (Höhen, Entfernungen) nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt werden darf, bzw. bei einer anderen Genehmigungsbehörde diese die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen hat und zum anderen in den vorgenannten Fällen von Vorhaben, die keiner Bau- oder sonstigen Genehmigung bedürfen, die Luftfahrtbehörde die Genehmigung aus luftverkehrssicherheitlichen Gründen zu erteilen hat. (vgl. §§ 12 und 15 Luftverkehrsgesetz).
Global identifier:
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Types:
Origin: /Land/Saarland/MetaVer
Tags: Freileitung ? Saarbrücken ? Saarland ? Baugenehmigung ? Baugenehmigungsverfahren ? Flugplatz ? Genehmigungsbehörde ? Luftverkehrsgesetz ? Bodennutzung ? Gebäude ? Open Data ? Bauliche Anlage ? Öffentliches Interesse ? Planungsunterlagen/Kataster ? Regional ? geoportal ?
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License: cc-by/4.0
Language: Deutsch
Modified: 2024-09-26
Time ranges: 2024-09-26 - 2024-09-26
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