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REACH und CLP

Description: REACH-Verordnung Die europäische Verordnung REACH (VO (EG) Nr. 1907/2006) ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie regelt die Anmeldung (Registrierung), Bewertung (Evaluierung) und Zulassung (Autorisierung) von Chemikalien in der EU. Seit diesem Datum dürfen nur noch Stoffe auf den Markt gelangen, zu denen ein ausreichender Datensatz vorliegt. REACH gilt auch für sich bereits auf dem Markt befindliche sogenannte Altstoffe. CLP-Verordnung Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen ist in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) geregelt. Sie integriert das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, in das europäische Regelwerk. Die Kennzeichnung von chemischen Stoffen bzw. von Produkten, die diese Stoffe enthalten, umfasst Standardmitteilungen und Piktogramme auf Kennzeichnungsetiketten, sowie Sicherheitsdatenblättern, die mit den Stoffen bzw. Produkten mitgeliefert werden müssen.

Global identifier:

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Types:

Origin: /Land/Saarland/MetaVer

Tags: REACH-Verordnung ? CLP-Verordnung ? Vereinte Nationen ? Stoffbewertung ? Verpackungsverordnung ? REACH ? Chemischer Stoff ?

Region: Saarland

Bounding box: 6.356984° .. 7.4031897° x 49.111916° .. 49.638832°

License: no-conditions-apply

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2024-11-05

Time ranges: 2024-11-05 - 2024-11-05

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