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Internationaler Artenschutz

Description: Grundlage des internationalen Artenschutzes ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen von 1973, welches durch entsprechende Verordnungen in EU-Recht und damit auch in das bundesdeutsche Recht überführt wurde. Für die dort aufgeführten Arten gelten je nach Gefährdungsgrad besondere Vorschriften hinsichtlich Haltung, Vermarktung usw. Hierzu werden die geschützten Arten in Schutzkategorien (Anhänge A, B, C und D) eingeteilt. Welcher Schutzkategorie eine bestimmte Art zuzuordnen ist, können Sie auf einer Informationsseite des Bundesamtes für Naturschutz zum internationalen Artenschutz erfahren. In Deutschland wird das Washingtoner Artenschutzübereinkommen durch die Bundesartenschutzverordnung und das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt. Dort werden weitere Arten als streng geschützt bzw. besonders geschützt eingeordnet. Für alle geschützten Arten gelten besondere Vorschriften bezüglich Erwerb, Haltung, Vermarktung usw. Für alle Fragen zum Artenschutz, beispielsweise Meldung geschützter Arten, Vermarktungsgenehmigungen, sonstige artenschutzrechtliche Genehmigungen, Beratungen zum Artenschutz usw. steht Ihnen im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ein „Team Artenschutz“ zur Verfügung.

Global identifier:

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Types:

Origin: /Land/Saarland/MetaVer

Tags: Arbeitsschutzvorschrift ? Bundesartenschutzverordnung ? Bundesnaturschutzgesetz ? EU-Recht ? Geschützte Arten ? Washingtoner Artenschutzübereinkommen ? Artenschutz ?

Region: Saarland

Bounding box: 6.356984° .. 7.4031897° x 49.111916° .. 49.638832°

License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2024-11-05

Time ranges: 1973-01-01 - 2024-11-29

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Status

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