Description: Der Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz lässt sich nicht vollkommen vermeiden. Ziel der „Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen“, kurz Gefahrstoffverordnung ist es daher, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen. Wesentliche Elemente sind dabei: 1. Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen, 2. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Gefährdungsbeurteilung, Substitutionsgebot, Minimierungsgebot, Informationspflichten) und 3. Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Substanzen. Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen ist Teil des europäischen Chemikalienrechtes und richten sich nach der CLP-Verordnung (1272/2008/EG). Für jeden Arbeitnehmer äußerlich sichtbar sind z.B. die Gefährlichkeitssymbole.
Global identifier:
Url( "http://portalu.de/igc_sl_umwelt/AC53D248-923A-4082-AE45-27A7F1DD161F", )
Types:
Origin: /Land/Saarland/MetaVer
Tags: Informationspflicht ? CLP-Verordnung ? Staub ? Chemikalienrecht ? Gefahrstoffverordnung ? Arbeitsplatz ? Arbeitsschutz ? Gefahrstoff ? Stoffgemisch ? Erwerbstätige Bevölkerung ? Umweltschutz ?
Region: Saarland
Bounding box: 6.356984° .. 7.4031897° x 49.111916° .. 49.638832°
License: unbekannt
Language: Deutsch
Modified: 2024-11-05
Time ranges: 2024-11-05 - 2024-11-05
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