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Landeswaldgesetz (LWaldG) des Saarlandes

Description: Mit dem neuen Landeswaldgesetz bringt das Saarland als erstes Bundesland die konsequent ökologisch ausgerichtete Waldwirtschaft im öffentlichen Wald in Gesetzesform. Neben dem Verbot von Kahlschlägen unterstreichen die Pflicht zu einer bestands- und bodenschonenden Ernte des Holzes, der Vorrang der natürlichen Waldverjüngung, der weitgehende Verzicht auf Pestizide sowie das Belassen von Biotopholz die ökologische Ausrichtung. Der saarländische Wald soll auch noch mehr Bürgerwald werden. In einer liberalen Auslegung des Betretungsrechtes dürden Waldwege und -straßen im Saarland auch künftig von Wanderern, Spaziergängern, Joggern und Radfahrern genutzt werden. Aber auch das Reiten soll in Zukunft auf allen Waldwegen und Forststraßen erlaubt sein. Diese liberale Regelung appelliert an das Veranwortungsgefühl aller, die den Wald in ihrer Freizeit zur Erholung nutzen. Das Waldgesetz ist 2003 in Kraft getreten.

Global identifier:

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    "http://portalu.de/igc_sl_umwelt/DBF2199E-B883-4522-A55F-4357B8B3DB38",
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Types:

Origin: /Land/Saarland/MetaVer

Tags: Saarland ? Pestizid ? Landeswaldgesetz ? Biotopholz ? Kahlschlag ? Waldverjüngung ? Forstwirtschaft ? Wald ?

Region: Saarland

Bounding box: 6.356984° .. 7.4031897° x 49.111916° .. 49.638832°

License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2024-11-05

Time ranges: 2006-04-05 - 2006-04-05

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