Description: Alle Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und eventuell rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können als nicht erwerbsfähige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben Anspruch auf Sozialgeld. Sozialgeld wird zu den Leistungen der sozialen Mindestsicherung gezählt.
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Tags: Arbeitsmarkt ? Open Data ? Arbeit ? Local ? Lokal ?
Region: Dresden
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License: Deutschlandlizenz Namensnennung 2.0
Language: Deutsch
Modified: 2026-03-12
Last harvest: 01.01.1970 00:00
Update frequency: annually
Time ranges: 2013-03-27 - 2025-03-27
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