Description: Der Forstschutz dient der Abwehr von Gefahren, die den Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen durch Dritte drohen sowie der Verhinderung bzw. Beseitigung von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt den unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie den Forstschutzbeauftragten. Forstschutzbeauftragte sind die Revierleiter im Dienst des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Forstbedienstete im privaten Forstdienst, die auf Antrag ihres Arbeitsgebers durch die zuständige Forstbehörde zum Forstschutzbeauftragten ernannt worden sind.
Global identifier:
Url( "http://portalu.de/ige_sn/8A6A9B26-2256-4C8E-8F4F-DF3279FEBE3A", )
Types:
Origin: /Land/Sachsen/MetaVer
Tags: Forstrecht ? Gefahrenabwehr ? Staatsbetrieb ? Waldschutz ? Forstpolitik ? Waldfunktion ? Sachsenforst ? Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) ? Umweltinformationsgesetz (UIG) ?
Region: Sachsen
Bounding box: 11.850079° .. 15.083987° x 50.18438° .. 51.71097° 11.871462575403687° .. 15.041815656487588° x 50.17153496476606° .. 51.68497371608432°
License: unbekannt
Language: Deutsch
Modified: 2024-04-29
Time ranges: 1991-01-01 - 2024-11-29
Accessed 1 times.