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Zuverlässigkeitsprüfung nach §12 b AtG

Description: Die Aufgabenbereiche im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12 b AtG des Personals in kerntechnischen Anlagen: Zum Schutz gegen unbefugte Handlungen, die zu einer Entwendung oder einer erheblichen Freisetzung radioaktiver Stoffe führen können, überprüfen die zuständigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden die erforderliche Zuverlässigkeit von Personen. Der zu überprüfende Personenkreis ist beim Umgang mit oder bei der Beförderung von radioaktiven Stoffen sowie bei der Errichtung und dem Betrieb von kerntechnischen Anlagen tätig. Zur Erfassung aller Personen wird die Datenbank "MIDAS" angewandt.

Global identifier:

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Types:

Origin: /Land/Sachsen/MetaVer

Tags: Aufsichtsbehörde ? Kerntechnische Anlage ? Radioaktiver Stoff ? Datenbank ? Atomgesetz (AtG) ? Zuverlässigkeitsüberprüfung ?

Region: Sachsen

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License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2024-01-26

Time ranges: 2001-12-03 - 2024-11-29

Status

Quality score

Accessed 1 times.