Description: Die für die Errichtung, Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs einer kerntechnischen Anlage verantwortlichen Personen müssen die entsprechende Fachkunde besitzen. Das Ausmaß der Fachkunde richtet sich nach dem jeweiligen Verantwortungsbereich. Die Anforderungen an die Fachkunde, wie Nachweis sowie Art und Weise der Prüfung der Fachkunde sind in Richtlinien enthalten, die vom Bundesministerium des Innern erlassen wurden. Die bei einem Betrieb der Anlage sonst tätigen Personen müssen notwendige Kenntnisse über den sicheren Betrieb der Anlage, mögliche Gefahren und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen. Der Grad der notwendigen Kenntnisse hängt von Art und Umfang der Tätigkeit ab.
Global identifier:
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Types:
Origin: /Land/Sachsen/MetaVer
Tags: Kerntechnische Anlage ? Atomgesetz (AtG) ? Fachkunde ? Fachkundeerhalt ?
Region: Sachsen
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License: unbekannt
Language: Deutsch
Modified: 2024-01-26
Time ranges: 2024-01-26 - 2024-01-26
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