Description: Das Landesamt für Umwelt Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hat per Allgemeinverfügung Radonvorsorgegebiete festgelegt. Das sind Gebiete nach § 121 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), für die erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert nach § 124 oder § 126 StrlSchG von 300 Bq/m³ überschreitet. Die Festlegung der Radonvorsorgegebiete wurde am 03. Dezember 2020 im Sächsischen Amtsblatt bekanntgegeben und gilt zum 31. Dezember 2020.
Global identifier:
Url( "https://geoportal.sachsen.de/md/a9cd8648-ba75-4981-8ffc-b7eca21f6007", )
Types:
Origin: /Land/Sachsen/MetaVer
Tags: Radon ? Sachsen ? Strahlenschutzgesetz ? Gebäude ? Arbeitsplatz ? Geologie ? Natürliche Radioaktivität ? Landwirtschaft ? Radioaktivität ? Referenzwert ? infoFeatureAccessService ?
Region: Sachsen
Bounding box: 11.87° .. 15.04° x 50.09° .. 51.7° 11.871462575403687° .. 15.041815656487588° x 50.17153496476606° .. 51.68497371608432°
License: dl-by-de/2.0
Language: Deutsch
Modified: 2023-09-20
Time ranges: 2023-09-20 - 2023-09-20
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