Description: Rheinland-Pfalz bringt Anträge zur bürokratischen Entlastung von Klein-Brennereien, für Notfall-Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gegen Drahtwurmbefall und zum Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen beim Wein ein. „Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten täglich einen unschätzbaren Beitrag, damit wir alle gute Lebensmittel auf dem Teller haben. Sie tragen zur bessere Versorgungssicherheit unserer Nahrungsmittel bei, erhalten Kulturlandschaften, bereichern das Leben auf dem Land mit Festen und mit wohnortsnahen Arbeitsplätzen. Dafür verdienen sie und ihre Produkte unsere Wertschätzung. Dort, wo Bürokratie nicht nötig ist, wollen wir sie entlasten. Und dort, wo wir sehen, dass Pflanzenschutzmittel wichtig sind, um nachhaltig Lebensmittel zu produzieren, wollen wir ihnen helfen, wirksame Mittel einzusetzen. Dafür setze ich mich auf der Agrarministerkonferenz in Würzburg ein“, so Christine Schneider, rheinland-pfälzische Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten. Die Agrarministerkonferenz findet vom 23. bis 25. September 2026 unter dem Vorsitz von Bayern in Würzburg statt. Klein-Brennereien sorgen für Erhalt von Streuobstwiesen – und sollen dafür steuerlich entlastet werden Um auf die Situation von Klein-Brennereien aufmerksam zu machen, fordert Rheinland-Pfalz einen Abbau bürokratischer Hürden, indem der Bund das jährliche Brennkontingent für Abfindungsbrennereien von 300 auf 600 Liter reinen Alkohols anhebt. Zudem sollen Klein-Brennereien einen ermäßigten Steuersatz erhalten und nicht von der Erhöhung der Alkoholsteuer auf 20 Prozent – wie im Juni dieses Jahres vom Bundeskabinett beschlossen – betroffen sein. Hierzu gibt das EU-Recht einen entsprechenden Spielraum. Seit dem Wegfall des Branntweinmonopols stehen die Betriebe unter hohem wirtschaftlichem Druck. Landwirtschaftsministerin Schneider sagte: „Abfindungsbrennereien leisten einen enormen Beitrag für den Erhalt unserer Kulturlandschaften, indem sie Streuobst, das es nicht in den Obstkorb schafft, verwerten. Wer Klein-Brennereien erhält, sorgt damit auch für den Erhalt der Artenvielfalt.“ Denn Streuobstwiesen bieten vielen Tieren einen Lebensraum und Rückzugsort. Wirksame Pflanzenschutzmittel nötig, um heimische Kartoffelproduktion zu erhalten Des Weiteren setzt sich Rheinland-Pfalz für eine erneute Notfallzulassung des Wirkstoffs Fipronil ein, der in Pflanzenschutzmitteln gegen den Drahtwurm eingesetzt wird. Der Schädling kann ganze Ernten von Mais, Kartoffeln und Wurzelgemüse zerstören. „Wirksame Pflanzenschutzmittel werden dringend benötigt, um die heimische Kartoffelproduktion aufrecht zu erhalten. Daher müssen langfristig geeignete Pflanzenschutzmittel regulär zugelassen werden, kurzfristig weitere Notfallzulassungen geprüft und neue Verfahren und Bekämpfungsstrategien schnell in die Praxis kommen“, heißt es dazu im Antrag. Und weiter: „Der Bund wird gebeten, ein nationales Programm ‚Praxisforschung zur Regulierung von Problemschaderregern‘ aufzulegen, das neben dem Drahtwurm auch die Schilf-Glasflügelzikade oder das Erdmandelgras einschließt und in enger Zusammenarbeit mit den Ländern und betroffenen Regionen umgesetzt werden soll.“ Geschützte Herkunftsbezeichnungen sind wichtig für Vermarktung regionaler Spezialitäten Ein dritter Antrag aus Rheinland-Pfalz thematisiert die geschützten Bezeichnungen für geografische Herkünfte beim Weinbau. Bei der Durchführung der EU-Agrargeoschutzverordnung soll der Bund im Zuge des anstehenden Verfahrens zur Änderung der Weinverordnung Regelungen zur Ausgestaltung der Beitragsfinanzierung vorlegen. Die Änderungen sollen zum einen sicherstellen, dass alle natürlichen und juristischen Personen, die Weinerzeugnisse unter einer geschützten geografischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.g.A./g.U.) vermarkten, gerecht an den Kosten, die den anerkannten Erzeugervereinigungen bei Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen, beteiligt werden, auch wenn sie nicht deren Mitglied sind und andererseits den bürokratischen Aufwand dabei möglichst gering halten. Ein funktionsfähiges Herkunftssystem setze, so Schneider, die dauerhafte finanzielle Handlungsfähigkeit der anerkannten Erzeugervereinigungen voraus, da deren Arbeit dem gesamten Sektor zugutekommt. Geschützte Herkunftsbezeichnungen seien für die Vermarktung regionaler Spezialitäten enorm wichtig. In Rheinland-Pfalz gilt dies insbesondere für den Weinbau.“ Hier gibt es sechs anerkannte Weinanbaugebiete, die von der Europäischen Union als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) anerkannt sind (Pfalz, Rheinhessen, Mosel, Nahe, Ahr und Mittelrhein), sowie neun sogenannte Landweingebiete, deren Namen von der Europäischen Union als geschützte geographische Angaben (g.g.A.) anerkannt sind. Über die Agrarministerkonferenz Das Gremium kommt zweimal jährlich zusammen und setzt sich aus allen Landwirtschaftsministerinnen und -ministern der Länder sowie den Senatorinnen und Senatoren der Stadtstaaten zusammen. Der Bund ist bei Fachministerkonferenzen nicht stimmberechtigt, wohnt den Sitzungen aber bei. Weitere Infos zur Agrarministerkonferenz sind zu finden unter https://www.agrarministerkonferenz.de
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Region: Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz
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License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz
Language: Deutsch
Issued: 2026-09-24
Last harvest: 20.10.2026 02:25
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