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Michael Hauer: „Unternehmen brauchen Rechtssicherheit bei der Spende von Lebensmitteln an Tafeln“

Description: Klimaschutzministerium stellt Pilotprojekt vor, damit der Lebensmitteleinzelhandel Essens- und Getränkespenden rechtssicher an Tafeln weitergeben kann – Lebensmittelüberwachung gibt „Go“ für Rheinland-Pfalz „Die Weitergabe verkehrsfähiger Lebensmittel, die ansonsten im Müll landen würden, ist ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz und für die soziale Teilhabe. Knapp eine Million Tonnen Lebensmittel landen jährlich in den Müllcontainern des Einzelhandels, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Viele Händlerinnen und Händler würden diese Lebensmittel gerne an gemeinnützige Organisationen, wie die Tafeln weitergeben, stehen aber vor rechtlichen Hürden. Mit diesem Pilotprojekt räumen wir gemeinsam mit unseren Projektpartnern diese Hindernisse beiseite und setzen uns gemeinsam für Umwelt und Mensch ein“, so Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer am heutigen Freitag in Trier. Dort stellte er zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern des EDEKA-Verbunds im Südwesten und des Landesverbandes Tafel Rheinland-Pfalz/Saarland ein in Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzministerium entwickeltes Verfahren vor, das die Weitergabe von Lebensmitteln nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) ermöglicht. Dies wurde in einem Pilotprojekt in fünf Märkten des EDEKA-Verbunds im Südwesten getestet. Häufig stehen der Spendenbereitschaft des Lebensmitteleinzelhandels haftungsrechtliche Bedenken entgegen. Das Bundesernährungsministerium hat hierzu 2024 ein Rechtsgutachten erarbeiten lassen. Die Umsetzung der darin enthaltenen Vorschläge ist jedoch komplex und erfordert grundlegende Änderungen in EU- und Bundesrecht. „‚Mindestens haltbar bis‘ heißt nicht ‚verdorben ab‘ – viele Lebensmittel sind auch Tage oder Wochen nach Ablauf des MHD bedenkenlos genießbar. Alle Beteiligten sind umfangreich zu schulen, dann ist die Lebensmittelüberwachung mit dem Verfahren einverstanden“, so Michael Hauer. Der Staatssekretär wies jedoch darauf hin, dass das vorgestellte Konzept ausschließlich für Ware mit einem MHD gilt: „Ware mit einem Verbrauchsdatum, wie beispielsweise Hackfleisch oder Räucherlachs, darf nach Ablauf dieser Frist weder abgegeben noch verzehrt werden.“ „Wir verzeichnen einen enormen Zuwachs an Menschen, die bei den Tafeln um Hilfe nachsuchen. Gleichzeitig müssen wir täglich erleben, dass dringend benötigte Lebensmittel nach Ablauf des MHD aus Haftungsgründen nicht an die Tafeln abgegeben werden können. Umso erfreulicher ist es, dass es gemeinsam mit der EDEKA Südwest und dem Klimaschutzministerium gelungen ist, eine haftungs- und lebensmittelsichere Abgabe an die rheinland-pfälzischen Tafeln zu finden – ein starkes Zeichen von Verantwortung und Solidarität“, so Sabine Altmeyer-Baumann, Landesvorsitzende Tafel Rheinland-Pfalz/Saarland. Das Vorgehen sieht nun so aus, dass Ware bis zum letzten Tag des MHD aus den Verkaufsregalen genommen wird und in einen Bereich im Warenlager verbracht wird, der – vergleichbar einem Postfach – der abnehmenden Organisation (z.B. Tafel) zugewiesen und vorbehalten ist, sodass die Spende rechtlich noch vor Ablauf des MHD erfolgt. Die Mitarbeitenden der Tafel können dann zu einem für sie passenden Zeitpunkt – also auch am Folgetag, selbst wenn dann das MHD verstrichen sein sollte – die Spenden abholen und an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Diese Mitarbeitenden sind geschult, um Ware zu erkennen und auszusondern, die nicht mehr verkehrsfähig ist. Die Lebensmittelüberwachung war eng eingebunden und bescheinigte dem Verfahren, dass die Verantwortlichen damit ihrer gesetzlichen Pflicht für sichere Lebensmittel nachkommen können. Dazu Michaela Meyer, Geschäftsbereichsleiterin Nachhaltigkeit EDEKA Südwest, bei der Vorstellung des Projekts: „Schon aus wirtschaftlichen Gründen sind wir daran interessiert, durch eine gute Disposition, die Menge überschüssiger Lebensmittel so gering wie möglich zu halten. Die Tatsache, dass laut Statistischem Bundesamt lediglich sieben Prozent der jährlich in Deutschland anfallenden Lebensmittelabfälle im Handel entstehen, verdeutlicht dies. Bevor Ware dennoch weggeworfen werden muss, nutzen wir andere Möglichkeiten, diese einer Verwendung zuzuführen. Genau hier setzt unser gemeinsames Pilotprojekt an. Wir begrüßen jede Initiative, die es uns ermöglicht und einfacher macht, die Tafeln und andere soziale Einrichtungen in diesem Zusammenhang zu unterstützen. Deshalb haben wir uns gerne an der Seite von EDEKA Quint an dem Feldversuch beteiligt und bringen uns weiterhin aktiv ein. Ein großes Dankeschön richte ich in diesem Zusammenhang an Theresia Quint und ihr Team.“ Das Ministerium hat dies mit Schreiben an die Lebensmittelüberwachungsbehörden, an die Tafeln und an EDEKA Südwest begleitet, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit bei der Bewertung der Umsetzung zu schaffen. Gerne können auch andere Lebensmitteleinzelhändler dieses Verfahren fortan so umsetzen.

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    PressRelease,
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Tags: Trier ? Rheinland-Pfalz ? Deutschland ? Lebensmitteleinzelhandel ? Spende ? Lebensmittelabfall ? Abfall ? Abfallbehälter ? Bundesrecht ? Schule ? Freilandversuch ? Lebensmittel ? Lebensmittelüberwachung ? Pilotprojekt ? Rechtsgutachten ?

Region: Rheinland-Pfalz

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Issued: 2026-05-08

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