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Statistischer Jahresbericht 2023 der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz

Description: [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] STATISTISCHER JAHRESBERICHT 2023 der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (gemäß der Anleitung für die Erstattung der Jahresberichte der Arbeitsschutzbehörden der Länder) Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz Bauhofstr. 9, 55116 Mainz Redaktion Statistik: Martin Franz, Landesamt für Umwelt, Mainz © Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, September 2025 STATISTISCHE ANGABEN 2023 INHALT Personal Gewerbeaufsicht und Gewerbeärztlicher Dienst* (Anhang 1 – Stand 30.06.2023)4 Betriebsstätten und Beschäftigte in Rheinland-Pfalz* (Anhang 2)5 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil A)6 Dienstgeschäfte in Betriebsstätten (Anhang 3.1 Teil B)7 Dienstgeschäfte außerhalb von Betriebsstätten (Anhang 3.2)8 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil A)9 Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten (Anhang 4 Teil B)10 Marktüberwachung nach dem Produktsicherheitsgesetz (Anhang 5)11 Begutachtete Berufskrankheiten (Anhang 6)12 Begutachtung von Berufskrankheiten von 2013 bis 2023* (Anhang 7)12 Arbeitsunfälle* (Anhang 8)13 Kontrollen Fahrpersonalrechtlicher Vorschriften 2023 (Anhänge 9.1 und 9.2)14 Genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Anhang zur 4. BImSchV1 (Anhang 10)15 Störfallrelevante Betriebsbereiche der oberen Klasse (erweiterte Pflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.1)16 Störfallrelevante Betriebsbereiche der unteren Klasse (Grundpflichten) nach Tätigkeiten (NACE-Code) und Aufsichtsbereichen (Anhang 11.2)17 Meldepflichtige Ereignisse nach § 19 der Störfall-Verordnung (Anhang 12)18 Verfahren nach Strahlenschutzgesetz (Anhang 13)19 Gentechnische Anlagen – Genehmigungs- und Anzeigeverfahren (Anhang 14)20 3 PERSONAL GEWERBEAUFSICHT UND GEWERBEÄRZTLICHER DIENST* (Anhang 1 – Stand 30.06.2023) weiblichmännlichGesamt Höherer Dienst20,943,464,3 Gehobener Dienst41,2114,8156,0 mittlerer Dienst37,863,6101,4 Summe 199,9221,8321,7 Höherer Dienst12,119,932,0 Gehobener Dienst22,875,097,8 mittlerer Dienst8,648,657,2 Summe 243,5143,5187,0 Beschäftigte insgesamt** 1 Aufsichtsbeamtinnen-/beamte*** 2 Aufsichtsbeamtinnen-/beamte mit Arbeitsschutzaufgaben**** 3 Höherer Dienst2,43,35,7 Gehobener Dienst7,521,328,8 mittlerer Dienst7,226,633,8 Summe 317,151,268,3 Höherer Dienst0,00,00,0 Gehobener Dienst2,02,04,0 mittlerer Dienst0,02,02,0 Summe 42,04,06,0 Höherer Dienst1,71,02,7 Gehobener Dienst0,00,00,0 mittlerer Dienst0,00,00,0 Summe 51,71,02,7 Aufsichtsbeamtinnen-/beamte in Ausbildung 4 Gewerbeärztinnen-/ärzte 5 * Hier ist das zum Stichtag tatsächlich verfügbare Personal angegeben. Nicht besetzte Stellen sowie gesperrte Stel- len sind nicht berücksichtigt. ** Beschäftigte insgesamt: alle Beschäftigten in den für den Arbeitsschutz zuständigen (z. B. Ministerien, den Struktur- und Genehmigungsdirektionen) sowie dem Landesamt für Umwelt, einschließlich Leitungs-, Verwaltungs-, Ser- vice- und Büropersonal, welche dem Geschäftsbereich der Gewerbeaufsicht zugeordnet sind (ggf. in Zeitanteilen geschätzt). *** Aufsichtsbeamtinnen-/beamte (AB) sind - unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus als Angestellte oder Beamte - diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen Gewerbeaufsicht der Struktur-und Genehmigungsdi- rektionen Nord und Süd, denen die Befugnis zum hoheitlichen Handeln (u. a. Anordnungsbefugnis) erteilt worden ist und die zum Vollzug der den Arbeitsschutzbehörden insgesamt übertragenen Aufgaben (Gruppen A, B und C gemäß Ziffer 2.4.4 der LV 1) eingesetzt werden. **** Aufsichtsbeamtinnen-/beamte mit Arbeitsschutzaufgaben sind - unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus als Angestellte oder Beamte - diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilungen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd, denen die Befugnis zum hoheitlichen Handeln (u. a. Anordnungsbefugnis) erteilt worden ist und die zum Vollzug der Arbeitsschutzaufgaben (Gruppe A gemäß der LV 1) eingesetzt werden - ggf. in Zeitanteilen geschätzt). 4 Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz 2023 BETRIEBSSTÄTTEN UND BESCHÄFTIGTE IN RHEINLAND-PFALZ* (Anhang 2) Betriebs- stätten Größenklasse Beschäftigte Jugendliche Erwachsene Summe männl.weibl.Summemännl.weibl.Summe2345678 2173.0001.6064.606181.296102.661283.957288.563 1 1Großbetriebsstätten (500 und mehr Beschäftigte)2Mittelbetriebsstätten (20 bis 499 Beschäftigte)11.9617.1724.84712.019452.360283.726736.086748.105 3Kleinbetriebsstätten (1 bis 19 Beschäftigte)184.83111.0968.30319.399339.948243.594583.542602.941 Summe 1 bis 3197.00921.26814.75636.024973.604629.9811.603.5851.639.609 422.45021.26814.75636.024973.604629.9811.603.5851.639.609 ohne Beschäftigte Insgesamt 219.459 * Straffung der Statistiken ab Jahresbericht 2012 5

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Tags: Mainz ? Rheinland-Pfalz ? Strahlenschutzgesetz ? Digitalisierung ? Störfall-Verordnung ? Jugendlicher ? Arbeitsschutz ? Arbeitsunfall ? Berufskrankheit ? Genehmigungsbedürftige Anlage ? Klimaschutz ? Meldepflichtiges Ereignis ? Arbeit ? Ausbildung ?

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Language: Deutsch

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