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Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2017: Beiträge zur Eingriffsregelung VII

Description: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2017 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Beiträge zur Eingriffsregelung VII 40 Jahre Eingriffsregelung • Statements Naturschutz- vereinigungen • Mindestinhalte Kompensationsverzeichnis • Umfrage Kompensation • Kompensationsverzeichnis Region Hannover • Ersatzzahlung • Ersatzgeld Region Hannover • Umweltbaubegleitung • 10 Gebote Artenschutzrecht Inhalt Vorwort BREUER, W.: Ersatzzahlung im Bundesnaturschutzgesetz und in Niedersachsen – ein Rückblick S. 63 BREUER, W.: Beobachtungen aus 40 Jahren EingriffsregelungS. 36 Statements anerkannter Naturschutzver- einigungen zur EingriffsregelungS. 50 BREUER, W.: Kompensationsverzeichnis – Mindestinhalte und weitergehende Inhalte S. 54 WEYER, M., W. BREUER, M. HORMANN & I. BUROW: Kompensationsverzeichnisse und die Kontrolle von Kompensationsmaßnahmen – Ergebnisse einer Umfrage S. 57 WYATT, A.: Die Führung des Kompensationsverzeichnisses in der Region Hannover – Praktische Erfah- rungen mit der Anwendung der Niedersächsi- schen Kompensationsverzeichnis-Verordnung (NKompVzVO) S. 60 34 MELCEL, N. & A. WYATT: Verwendung des Ersatzgeldes in der Region Hannover S. 67 SCHLIEMER, C.: Umweltbaubegleitung – Herausforderungen an der Schnittstelle zwischen Umweltauflagen und Baugeschehen S. 70 VON HERZ, G.: Umweltbaubegleitung in der Praxis aus Sicht einer unteren Naturschutzbehörde S. 74 BREUER, W.: 10 Gebote für den Umgang mit den arten- schutzrechtlichen Schädigungs- und Störungs- verboten S. 78 Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 2/2017 Vorwort Vor 40 Jahren (1976) trat mit dem Bundesnaturschutzge- setz die Eingriffsregelung in Kraft; fünf Jahre später mit dem Niedersächsischen Naturschutzgesetz 1981 galt die Eingriffsregelung dann endlich auch in Niedersachsen. Grund genug für einen kursorischen Rückblick auf dieses Instrument des Naturschutzhandelns, das manche in sei- ner Wirkung für die Sache des Naturschutzes überschät- zen, andere unterschätzen, und mit dem mehr erreicht werden könnte, wäre es im täglichen Vollzug – nach 35 und 40 Jahren – mit weniger Abschwächungen, Schwä- chen und Schwachstellen konfrontiert. Defizite bestehen nicht nur bei der Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sondern mindestens ebenso bei der Sicherung der Maßnahmen selbst und ihres Erfolges. Zulange wurden die Maßnahmen ent- weder gar nicht, mit erheblichen Verzögerungen oder Änderungen durchgeführt, nicht kontrolliert oder nicht dauerhaft gesichert. Endlich – 2009 – hat der Bundesge- setzgeber deswegen den Fokus zu recht mit einer gan- zen Reihe von Bestimmungen im Bundesnaturschutzge- setz genau hierauf gerichtet. Dem tragen die Beiträge in diesem Heft Rechnung: Sie befassen sich mit dem Kompensationsverzeichnis im Ver- antwortungsbereich der Naturschutzbehörden, mit der Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen im Verantwor- tungsbereich der Behörden, die Eingriffe zulassen, und mit der Umweltbaubegleitung im Verantwortungsbe- reich der Eingriffsverursacher. Gegenstand des vorliegenden Heftes sind auch die Störungs- und Schädigungsverbote des BNatSchG, die mit der sogenannten „Kleinen Artenschutzrechtnovelle“ 2007, also vor zehn Jahren, in Kraft traten. Die Vermeidung von Eingriffsfolgen und die bestmög- liche Bewältigung der unvermeidbaren Eingriffsfolgen bleibt auch im fünften Jahrzehnt eine Herausforderung für alle Akteure der Eingriffsregelung: Eingriffsverursa- cher, Zulassungsbehörden, Naturschutzbehörden, Natur- schutzvereinigungen, Staat, Wirtschaft und Kommunen – damit die Praxis dieses Instruments nicht hinter dem gesetzlichen Anspruch und den Möglichkeiten zurück- bleibt. Wilhelm Breuer Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 2/2017 35

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Origin: /Land/Niedersachsen/NLWKN

Tags: Hannover ? Niedersachsen ? Bundesnaturschutzgesetz ? Eingriffsregelung ? Naturschutzbehörde ? Naturschutzgesetz ? Artenschutzrecht ? Ersatzzahlung ? Entschädigung ? Herz ? Umweltschutzauflage ? Wasserwirtschaft ? Naturschutz ?

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