Description: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Oktober 2012 Untersuchung niedersächsischer Oberflächengewässer auf die perfluorierten Tenside (PFT) PFOS und PFOA 1. Allgemeines Die Industriechemikalien Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroktansäure (PFOA) werden den perfluorierten Tensiden (PFT) zugeordnet und gelten aufgrund ihrer hohen thermischen und chemischen Stabilität als sehr persistent. Sie weisen toxische Eigenschaften auf und akkumulieren in aquatischen Organismen. Dies gilt insbesondere für PFOS, welches mit einem Biokonzentrationsfaktor von etwa 10.000 wesentlich stärker bioakkumuliert als PFOA mit einem Biokonzentrationsfaktor von lediglich etwa 5. Seit über 50 Jahren werden PFT chemisch hergestellt und verteilen sich seitdem langsam über verschiedene Wege über den gesamten Erdball. Aufgrund ihrer tensidischen Eigenschaften finden sie in zahlreichen Bereichen Anwendung, z.B. bei Antihaft-Beschichtungen für Pfannen, als Imprägniermittel für Bekleidung (z.B. Outdoor-Jacken), in Feuerlöschschäumen oder in der Papierindustrie. Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass PFT über die Luft, über die Nahrung oder im Extremfall sogar über das Trinkwasser in den menschlichen Körper gelangen und sich dort anreichern können. PFOA hat dort eine Halbwertszeit von etwa 4 Jahren, während PFOS sogar eine Halbwertszeit von etwa 5 Jahren besitzt. Diese Tatsache ist insofern problematisch, da die beiden Stoffe und ihre Derivate in Verdacht stehen Krebs auszulösen und sie sich aufgrund ihrer möglicherweise endokrinen (hormonähnlichen) Wirkung negativ auf die Fruchtbarkeit auswirken können. In Oberflächengewässer gelangen PFT hauptsächlich über Kläranlagen, da die PFT durch die in den Belebungsbecken vorhandenen Mikroorganismen praktisch nicht abgebaut werden. Lediglich über Aktivkohle- oder Membranfilter wären diese Stoffe aus dem Abwasser zu eliminieren. Auch über Altlasten können Emissionen in die Gewässer stattfinden. Ein weiterer Eintrag erfolgt über atmosphärisch verteilte flüchtige Vorläufer dieser Chemikalien, welche in PFOS oder PFOA umgewandelt und mit dem Niederschlag aus der Luft gewaschen werden können. Dadurch ist zu erklären, dass PFT inzwischen auch in den entlegensten Winkeln der Erde gefunden werden und somit als ubiquitär anzusehen sind. Während PFOS seit 2008 europaweiten Einschränkungen unterliegt und nach der Einstufung als POP (Persistent Organic Pollutants) ebenfalls einem weltweiten Anwendungsverbot entgegengeht, ist PFOA gesetzlich noch nicht ausreichend in der Verwendung eingeschränkt worden. Es existieren jedoch Abkommen auf freiwilliger Basis mit einigen Fluorchemieherstellern, den Einsatz von PFOA schrittweise zu verringern und wenn möglich ganz einzustellen, bzw. Ersatzstoffe zu finden. Bisher greift die Industrie auf kurzkettigere Fluorchemikalien als Ersatzstoffe zurück, welche ebenfalls persistent sind und deren Gefahrenpotential für Mensch und Umwelt noch nicht abzuschätzen ist. 1 2. Veranlassung Im Jahr 2006 sind in Nordrhein-Westfalen überraschend erhöhte PFT- Konzentrationen in den Gewässern Ruhr und Möhne ermittelt worden. Weitere vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW durchgeführte Untersuchungen konnten die Ursache ermitteln: durch die landwirtschaftliche Verwendung von illegal mit PFT kontaminiertem Dünger (Beimischung von importierten Klärschlämmen) gelangten die Schadstoffe diffus in die Gewässer. Daraufhin sind die Bundesländer von Seiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aufgefordert worden ebenfalls entsprechende Untersuchungen durchzuführen. Der NLWKN führte im Jahr 2007 erste orientierende Untersuchungen in niedersächsischen Gewässern durch, wobei in den Oberflächengewässern keine Auffälligkeiten festgestellt werden konnten: die PFOA- und PFOS-Gehalte lagen in den untersuchten Wasser- und Sedimentproben durchweg unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen von < 0,05 µg/L und < 10 µg/kg TS. Ende 2006 wurden auf EU-Ebene erste Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes bestimmter PFT auf der Grundlage einer Risikobewertung getroffen. Mit der Richtlinie 2006/122/EG vom 12. Dezember 2006 wurde auf die Gefahren durch die Verwendung der Stoffe Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroktansäure (PFOA) und deren Verbindungen hingewiesen und die Verwendung von PFOS eingeschränkt. Die europäische Richtlinie wurde in das deutsche Chemikalienrecht übernommen (11. Verordnung zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften). Seit 2008 sind die Verwendung und das Inverkehrbringen von PFOS mit wenigen Ausnahmen verboten. Zusätzlich wird PFOS auf EU-Ebene als „Kandidatenstoff“, also als „Stoff, welcher einer Überprüfung zur möglichen Einstufung als „Prioritärer Stoff“ oder „Prioritär gefährlicher Stoff“ zu unterziehen ist“ (Richtlinie 2008/105/EG), geführt, wobei zunächst keine Empfehlung über entsprechende Umweltqualitätsnormen (UQN) vorgelegt wurden. Zur Bewertung wurden auf LAWA-Ebene zunächst Orientierungswerte formuliert, später hat der LAWA-Expertenkreis „Stoffe“ erste Empfehlungen abgegeben und am 31.01.2012 hat die EU-Kommission einen konkreten Vorschlag hinsichtlich einer UQN für PFOS veröffentlicht, die deutlich niedriger als die bisher diskutierten sind, allerdings noch keine Rechtsverbindlichkeit aufweisen (siehe hierzu Kap. 3.: Umweltqualitätsnormen). Die geschilderten Fakten hat der NLWKN zur Veranlassung genommen, in den Jahren 2010 und 2011 vorsorglich landesweite Untersuchungen, in der Fläche mit insgesamt 140 Messstellen, auf die beiden Stoffe PFOS und PFOA durchzuführen, um deren Relevanz einschätzen und ggf. mögliche hot-spots ermitteln zu können. Dabei war kein zusätzlicher Probenahme-Aufwand erforderlich, da die Untersuchungen mit den routinemäßigen Untersuchungen zur EG-WRRL kombiniert werden konnten. Im Folgenden werden die Untersuchungsergebnisse dargestellt und bewertet. 2 3. Monitoringkonzept Messstellen und Untersuchungsfrequenz In den Jahren 2010 und 2011 wurden an insgesamt 140 Messstellen im Binnen- und Küstenbereich quartalsweise Wasserproben entnommen und auf PFOS und PFOA untersucht. Bei den im Tidebereich gelegenen Messstellen erfolgte die Probenahme bei Ebbestrom (ablaufend Wasser), bei den Küsten-(Nordsee)-Messstellen unter Einsatz eines Hubschraubers. Die untersuchten Überblicksmessstellen können Tabelle 4 entnommen werden, die Lage der Messstellen geht aus Bild 1 hervor. Es wurden in die Untersuchungen somit Messstellen der Flussgebiete Ems, Elbe (siehe Bild 2), Weser und Rhein einbezogen, wobei 9 der 140 Messstellen der Kategorie der Übergangs- /Küstengewässer zuzuordnen sind. Darüber hinaus sind auch Stillgewässer in die Untersuchungen einbezogen worden, insbesondere der größte niedersächsische See, das Steinhuder Meer. Bild 1: Lage der 140 untersuchten Messstellen. 3
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Origin: /Land/Niedersachsen/NLWKN
Tags: Steinhuder Meer ? Nordrhein-Westfalen ? Perfluoroctansulfonsäure ? Klärschlammverwertung ? Messstation ? Schlammbelebungsanlage ? Endokrine Wirkung ? Perfluoroktansäure ? Stillgewässer ? Papierindustrie ? Fluorverbindung ? Gezeitenzone ? Altlast ? Europäische Gemeinschaften ? Landzunge ? Hubschrauber ? Elbe ? Ems ? Imprägniermittel ? Rhein ? Ruhr ? Düngemittel ? Weser ? Löschmittel ? Europäische Kommission ? Chemikalienrecht ? Schadstoffdeposition ? Luftverschmutzung ? Anwendungsverbot ? Membranfiltration ? Prioritäre Stoffe ? Industriechemikalien ? Küstengewässer ? Richtlinie über Umweltqualitätsnormen ? Trinkwasser ? Mensch ? Gefahrstoff ? Flussgebiet ? Küstenregion ? Bund-Länder-Zusammenarbeit ? Oberflächengewässer ? Halbwertszeit ? Stoffbewertung ? Biokonzentrationsfaktor ? Ersatzstoff ? Studie ? Chemikalien ? Toxizität ? Fruchtbarkeit ? Gewässerorganismen ? Wasserprobe ? Mikroorganismen ? Bestimmungsgrenze ? Umweltqualitätsnorm ? Schadstoff ? Niederschlag ? Richtwert ? Nordsee ? Verbraucherschutz ? Wasserwirtschaft ? Naturschutz ? Risikobewertung ? Gewässeruntersuchung ?
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