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Vorbeugender Hochwasserschutz wird verbessert

Description: Hochwasser in Niedersachsen - welche Gewässer richten dann größere Schäden an? Auskunft gibt eine neue Verordnung, die im Dezember 2007 in Kraft getreten ist. Der Titel: "Verordnung über die Gewässer und Gewässerabschnitte, bei denen durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten sind". Die neue Verordnung basiert auf dem Gesetz des Bundes zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes aus dem Jahre 2005 und dem im April dieses Jahres geänderten Niedersächsischen Wassergesetz. Sie listet die bei Hochwasser schadensträchtigen Gewässer und Gewässerabschnitte mit ihrem jeweiligen Anfangs- und Endpunkt auf. Bei der Gewässerbestimmung haben sich das Umweltministerium und der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz), der die fachlichen Vorarbeiten geleistet hat, an der Größe und damit der Schadensträchtigkeit des jeweiligen Einzugsgebietes und der Nähe zu Siedlungs- bzw. Industriegebieten orientiert. Die Liste umfasst ca. 7.000 km Gewässerstrecke. Zum Vergleich: Insgesamt gibt es in Niedersachsen ca. 160.000 km Fließgewässer. Mit der Aufnahme eines Gewässers in die Verordnung sind unmittelbare Rechtswirkungen wie Baubeschränkungen oder ähnliches nicht verbunden. Die Verordnung stellt jedoch eine wichtige Arbeitsgrundlage für den NLWKN und die unteren Wasserbehörden (die Landkreise und größeren Städte) für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten dar. Sofern für die Gewässer und Gewässerabschnitte ein Überschwemmungsgebiet noch nicht festgesetzt wurde, werden diese Gebiete (d.h. deren flächenmäßige Abgrenzung) durch den NLWKN ermittelt und anschließend bis spätestens 2012 durch die unteren Wasserbehörden in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung als Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Um die gesetzlich vorgegebenen Ziele erreichen zu können, ist es notwendig, Prioritäten für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten an den noch ausstehenden Gewässerstrecken festzulegen. Diese Festlegung wird nach vorgegebenen Kriterien und in Abstimmung mit den Unteren Wasserbehörden erfolgen. Dazu erstellt der NLWKN unter Einbindung der unteren Wasserbehörden eine landesweite Vorhabensliste. Die Liste stellt eine Planungsgrundlage für den NLWKN und die Unteren Wasserbehörden dar und wird jährlich überprüft. Gegebenenfalls wird auch die Verordnung an neue Erkenntnisse anzupassen sein. Einen Überblick über die bei Hochwasser schadensträchtigen Gewässer geben die anliegende Karte und die tabellarische Auflistung oder der Besuch bei Google Earth. Wer genauer wissen möchte, ob er in einem Überschwemmungsgebiet lebt oder wirtschaftet und was dies konkret für ihn bedeutet, kann sich an seine untere Wasserbehörde bzw. an eine Gemeinde zu wenden.

Types:

Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Land/Niedersachsen/NLWKN

Tags: Niedersachsen ? Fließgewässer ? Hochwasser ? Industriegebiet ? Wassergesetz ? Karte ? Vorbeugender Hochwasserschutz ? Hochwasserschutzgesetz ? Baubeschränkung ? Einzugsgebiet ? Überschwemmungsgebiet ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Wasserwirtschaft ? Naturschutz ?

Region: Niedersachsen

Bounding box: 6.345854361656953° .. 11.598078494597157° x 51.295231899259456° .. 54.137910176965825°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2008-02-18

Modified: 2010-04-27

Time ranges: 2008-02-18 - 2010-04-27

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