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Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)

Description: Im Rahmen des ELER-Programms Niedersachsen und Bremen (PFEIL) werden auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) durch die europäische Union und die Länder Niedersachsen und Bremen Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland finanziell gefördert. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen ( RL Hochwasserschutz im Binnenland - HWS ) wurde für die neue EU-Förderperiode 2014 bis 2020 erarbeitet. Die Veröffentlichung erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 18 vom 04. Mai 2016. Das PFEIL-Programm wird bis zum Start der neuen Förderperiode verlängert. Der Entwurf der Übergangsverordnung sieht einen zweijährigen Übergang von 2021 bis 2022 vor. Eine entsprechende Änderung bzw. Verlängerung der Förderrichtlinie wurde im Niedersächsischen Ministerialblatt, Nummer 13 vom 14. April 2021 veröffentlicht. Sie finden einen entsprechenden Auszug rechts in den weiteren Informationen. Die Frist für das Antragsverfahren für Bremer Projekte, die im Jahr 2024 beginnen werden, wird auf den Zeitraum vom 5. August 2024 bis 18. August 2024 festgelegt. Die Frist für das Antragsverfahren für Bremer Projekte, die im Jahr 2024 beginnen werden, wird auf den Zeitraum vom 5. August 2024 bis 18. August 2024 festgelegt. Die maximale Laufzeit ist auf den 31.12.2024 begrenzt. Die maximale Laufzeit ist auf den 31.12.2024 begrenzt. Längere Zeiträume sind in begründeten Ausnahmefällen mit der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen abzustimmen. Der Abschluss aller im EU-Zahlstellenverkehr anfallenden Verwaltungskontrollen, potenzielle Prüfungen anderer Instanzen sowie die Auszahlungen muss bis zum 15.09.2025 gewährleistet sein. Die Zuwendungsanträge sind unter Verwendung der amtlichen Vordrucke an die Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN zu richten. Das Schriftformerfordernis eines Zuwendungsantrages setzt die Originalunterschrift voraus. Ein Zuwendungsantrag gilt daher erst dann als fristgerecht eingegangen, wenn der im Original unterschriebene Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen eingeht. Eine Übersendung des unterschriebenen Antrages mit den Anlagen als Scan per E-Mail gilt nicht als fristgerechter Eingang . fristgerecht unterschriebene Antrag erforderlichen Unterlagen Die einzureichenden Unterlagen sind der Ziffer III.2 des Zuwendungsantrages - abhängig vom Vorhaben - zu entnehmen. Weitere Hinweise: Mit der Umsetzung der Vorhaben soll im Jahr 2024 begonnen werden, sodass der Finanzierungsplan (vgl. Ziffer II.7.2 des Zuwendungsantrages) und die entsprechende Kostenschätzung darauf abzustellen sind. Für die Erstattung der förderfähigen Kosten im entsprechenden Kalenderjahr ist die Vorlage eines prüffähigen Auszahlungsantrages mit Verwendungsnachweis inklusive aller erforderlichen Nachweise wie vergaberechtliche Unterlagen (Vergabevermerk, Auftrags-/Absageschreiben etc.) und zahlungsbegründende Unterlagen (Rechnungen, Kontoauszüge etc.) erforderlich. Detaillierte und verbindliche Regelungen werden im späteren Zuwendungsbescheid festgesetzt. Zweck der Förderung ist es, durch die Verbesserung des Hochwasserschutzes die nachhaltige Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums unter Berücksichtigung der Ziele der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (ABl. EU Nr. L 288 S. 27) (EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL –) zu stärken. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in der Richtlinie enthaltenen Regelungen für das gesamte Landesgebiet, also für das Programmgebiet Regionenkategorie „Übergangsregion“ (ÜR), bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden, sowie für das aus dem übrigen Landesgebiet bestehende Programmgebiet der Regionenkategorie „stärker entwickelte Region“ (SER) und das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen. Gefördert werden folgende wasserwirtschaftliche Vorhaben, die der Abwehr von Naturkatastrophen im speziellen vor Hochwasser im Binnenland sowie der Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung durch Hochwasser dienen: Weitere Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie in der Infospalte. Die Förderung von geeigneten Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland an den landesweiten Prioritätsgewässern und in ihren begleitenden Auen und Niederungen ist ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsprogramms Niedersächsische Gewässerlandschaften und der europarechtlichen Vorgaben zur Entwicklung der heimischen Gewässerlandschaften. Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu dieser Förderrichtlinie finden Sie unter dem folgenden Link: fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange fachliche Ansprechpartner Die regionalen Ansprechpartner der Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN finden Sie hier: Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen Hinweise und Leitlinien zu Vergabe und verstärkter Vergabeprüfung finden Sie hier .

Types:
SupportProgram

Origin: /Land/Niedersachsen/NLWKN

Tags: Ländliche Entwicklung ? Celle ? Cuxhaven ? Lüchow-Dannenberg ? Lüneburg ? Stade ? Uelzen ? Niedersachsen ? Bremen ? Europäisches Parlament ? Hochwasser ? Überschwemmung ? Europäischer Rat ? Nachhaltige ländliche Entwicklung ? Flussaue ? Europäische Union ? Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie ? Hochwasserschutz ? Kostenschätzung ? Hochwasserrisiko ? Katastrophe ? Vergabevermerk ?

Region: Niedersachsen

Bounding boxes: 6.345854361656953° .. 11.598078494597157° x 51.295231899259456° .. 54.137910176965825°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2016-05-11

Modified: 2024-06-19

Time ranges: 2016-05-11 - 2024-06-19

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