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Onlinekonsultation im Planfeststellungsverfahren für die Änderung der Stauanlage Teutoburger Waldsee

Description: Änderung der Stauanlage Teutoburger Waldsee Bei dem geplanten Vorhaben der Antragstellerin, Frau Maria Anna Meyer zu Mecklendorf, handelt es sich um die Änderung der Stauanlage Teutoburger Waldsee. Das beantragte Vorhaben liegt in der Gemeinde Hagen a.T.W. im Landkreis Osnabrück, unmittelbar angrenzend an die Stadt Lengerich und hat voraussichtlich auch Auswirkungen im Bereich der Stadt Lengerich im Landkreis Steinfurt. Die geplanten Maßnahmen dienen im Wesentlichen der Festlegung der Wasserspiegellagen im Normalbetrieb und im Hochwasserfall sowie der Reduzierung des Beckenvolumens beim Höchstwasserstau. Das maximale Stauvolumen soll bei einem Regelstauziel von NHN°93,85°m und einem Höchststauziel im Hochwasserfall von NHN 94,30 m auf unter 100.000°m³ reduziert werden. Damit gehen u.a. Änderungen der für die Hochwasserentlastung erforderlichen Bauwerke einher. So sollen zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs ein neues Überlaufbauwerk für die Hochwasserentlastung und ein neuer Grundablass errichtet sowie der Betriebsauslass und das Trennbauwerk saniert werden. Bei den beabsichtigten Maßnahmen handelt es sich um die Änderung einer Anlage nach §°52 (Talsperren, Wasserspeicher) des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG). Nach Fertigstellung des Vorhabens wird die Anlage aufgrund der Abmessungen keine Anlage nach § 52 NWG mehr darstellen. Für die rechtliche Zulassung des Vorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich, das vom NLWKN, Direktion, Standort Oldenburg, durchgeführt wird. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung lagen die Antragsunterlagen vom 30.05.2016 bis einschließlich 29.06.2016 bei der Gemeinde Hagen a.T.W. und der Stadt Lengerich aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte sich bis einschließlich 13.07.2016 äußern. Des Weiteren wurden die durch das Vorhaben in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden sowie die in Niedersachsen anerkannten Naturschutzvereinigungen beteiligt. Als nächster Verfahrensschritt steht nun die Durchführung einer Online-Konsultation an, die anstelle des ursprünglich für den 24.03.2020 geplanten und aufgrund der Covid-19-Pandemie abgesagten Erörterungstermins gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durchgeführt wird. Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Stellungnahmen der Behörden zu dem o.a. Plan sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens. Für die Online-Konsultation erhalten die zur Teilnahme Berechtigten in der Zeit vom 15.11.2021 bis 31.12.2021 online Zugang zu den zu behandelnden Informationen. Sie können sich bis zum 31.12.2021 (einschließlich) gegenüber dem NLWKN schriftlich (per Brief) oder elektronisch (per E-Mail) zu den zu behandelnden Inhalten äußern. Die Online-Konsultation wird von den o. g. Kommunen ortsüblich bekannt gemacht.

Types:

Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Land/Niedersachsen/NLWKN

Tags: Oldenburg ? Osnabrück ? Niedersachsen ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Talsperre ? Corona-Pandemie ? Planfeststellungsverfahren ? Wassergesetz ? Stauanlage ? Überlaufbauwerk ? Anerkannte Naturschutzvereinigung ? Genehmigungsverfahren ? Wasserspeicher ? Bauliche Anlage ? Öffentlichkeitsbeteiligung ?

Region: Niedersachsen

Bounding box: 6.345854361656953° .. 11.598078494597157° x 51.295231899259456° .. 54.137910176965825°

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Language: Deutsch

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