API src

EG Wasserrahmenrichtlinie Fließgewässer Seen Marschengewässer Typisierung Marschengewässer: Typisierung der Marschengewässer

Description: Für Marschengewässer wird in Niedersachsen und Bremen daher aktuell aus fachlichen Erwägungen nachstehende Typisierung verwendet, die auch in den LAWA-Steckbrief zum Typ 22 eingearbeitet wurde, siehe Download hier . Niedersachsen Bremen Subtyp 22.1 „Gewässer der Marschen“: In Niedersachsen und Bremen werden all jene Gewässer der Marschen dem Subtyp 22.1. zugeordnet, deren Wasserhaushalt künstlich über ein Siel- und/oder ein Schöpfwerk gesteuert wird. Sie sind nicht mehr unmittelbar tidebeeinflusst und entwässern in die Ästuare oder deren größere Nebengewässer bzw. in das Wattenmeer. Durch die anthropogen regulierten und somit nur zeitweise auftretenden Abflüsse haben diese Gewässer einen überwiegend stehenden oder nur zeitweise fließenden Charakter. Die auftretenden Fließgeschwindigkeiten sind somit meist gering und der größte Teil der Gewässer des Subtyps 22.1 ist süßwassergeprägt. Brackwassereinfluss zeigt sich insbesondere im Bereich der Abschlussbauwerke – teilweise im Nahbereich der Küste ggf. auch großräumiger, z.B. durch Aufstieg versalzenden Grundwassers oder durch zeitweise Zuwässerung aus dem Brackwasserbereich von Tideströmen. Subtyp 22.1 „Gewässer der Marschen“: Die Lebensgemeinschaften der Marschengewässer des Subtyps 22.1, wie er hier definiert wird, weichen zumeist deutlich von denen kontinuierlich fließender Gewässer bzw. auch von denen tidebeeinflusster Marschengewässer ab. Alle Gewässer des Subtyps 22.1 werden in Niedersachsen als künstliche Gewässer (AWB – Artificial Water Bodies) eingestuft, wenn ihr Oberlauf nicht im Geestbereich liegt. Die vergleichsweise wenigen gesielten und/oder geschöpften Marschengewässer mit Oberläufen in der Geest sind alle als erheblich veränderte Gewässer (HMWB – Heavily Modified Water Bodies) eingestuft. Diese pauschalen Klassifizierungen sind allerdings letztlich weder für die Bewertung noch für Zielkriterien relevant. Allein in Niedersachsen gibt es ca. 1700 km Marschengewässer des Subtyps 22.1, die für die Umsetzung der EG-WRRL relevant sind. Bei der überwiegenden Anzahl der Marschengewässer handelt es sich also um nicht tideoffene Systeme. Neben den EG-WRRL-relevanten Gewässern besteht ein mehrere tausend Kilometer umfassendes Netz kleiner Marschengräben, die zumeist an Marschengewässer des Subtyps 22.1 angeschlossen sind. Diese Marschengräben sind, wenn auch nicht unmittelbar EG-WRRL-relevant, dennoch von großer Bedeutung für die biologischen Funktionen des gesamten Ökosystems. Gewässersubtypen 22.2 und 22.3 „Flüsse & Ströme der Marschen“ Gewässersubtypen 22.2 und 22.3 „Flüsse & Ströme der Marschen“ Ausgehend von dem Gedanken, dass „Flüsse“ und „Ströme“ u.a. durch (kontinuierliche) Wasser-Bewegungen und mehr oder weniger ausgeprägte dynamische Prozesse gekennzeichnet sind, werden in Niedersachsen und Bremen alle tideoffenen und somit frei zur Nordsee bzw. in die Elbe, Weser oder Ems entwässernden Marschengewässer dem LAWA-Subtyp 22.2 oder 22.3 zugeordnet. Charakteristisch ist der freie Einfluss der Tide, der allenfalls gelegentlich durch witterungsbedingtes Schließen der in den Mündungsbereichen der tideoffenen Marschengewässer vorhandenen Sturmflutsperrwerke unterbrochen wird. Während die als „Flüsse und Ströme der Marschen“ ausgewiesenen Wasserkörper (siehe Subtyp 22.3) im Übergangsbereich zur Geest enden, erstrecken sich die Einzugsgebiete der Gewässer noch deutlich weiter ins Binnenland. In den niedersächsischen Einzugsgebieten von Ems, Weser und Elbe sind etwa 480 km Fließstrecke den tideoffenen Marschengewässern zugehörig. Zumindest für die Bewertungen anhand des Makrozoobenthos werden die tideoffenen Gewässer in unterschiedliche Subtypen unterteilt: Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) : Hierbei handelt es sich in Niedersachsen und Bremen um tideoffene (limnische) Nebengewässer von Elbe, Ems und Weser (z.B. Jümme, Leda, Unterläufe von Hunte, Delme, Oste, Lühe und Este). Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem geringen bis hohen Tidehub (< 2,5 m) Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m : Diesem Subtyp sind in Niedersachsen die limnischen Abschnitte des Emsästuars zwischen dem Wehr Herbrum (Tidegrenze) und dem Übergangsgewässer (stromab Leer) zugeordnet. Er umfasst somit die Wasserkörper (WK) 03003 (Herbrum bis Papenburg) und 06037 (Papenburg bis Leer). Subtyp 22.2 „Flüsse der Marschen“ mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m Subtyp 22.3 „Ströme der Marschen“: Als Ströme der Marschen werden in Niedersachsen und Bremen die limnischen Tide-Abschnitte der großen Unterläufe von Elbe und Weser mit einem Tidehub von mehr als 2,5 m eingestuft. An der Weser gehört der WK 26036 vom Tidewehr Hemelingen bis oberhalb Brake zu diesem Subtyp, an der Elbe der WK 33003 [Elbe (West)] zwischen Strom-km 634 bis zur Schwingemündung (Strom-km 654,9). Subtyp 22.3 „Ströme der Marschen“: Bei den fachlichen Analysen zu den „Strömen der Marschen“ wird der sich oberhalb anschließende limnische Gewässerabschnitt (LAWA-Typ 20 „Sandgeprägte Ströme“) ebenfalls berücksichtigt, sofern er tidebeeinflusst ist. Dies ist nur in der Elbe der Fall. Der limnische tidegeprägte Abschnitt erstreckt sich hier vom Tidewehr Geesthacht abwärts [WK Elbe (Ost) und WK Elbe (Hafen)] und grenzt stromab bei Strom-km 634 an den Subtyp 22.3 [Elbe (West)]. Die sich unterhalb der „Flüsse bzw. Ströme der Marschen“ bei Ems, Weser und Elbe anschließenden oligohalinen bis polyhalinen Übergangsgewässer (Typ T1) gelten als eigenständiger Gewässertyp und werden nicht zu den deutlicher limnisch geprägten Marschengewässern gezählt. Aufgrund ihrer vorrangigen Entwässerungsfunktion unterlagen bzw. unterliegen alle Marschengewässer massiven anthropogenen Beeinträchtigungen durch Siel- und Schöpfwerksbetrieb, Hochwasserschutzanlagen, Ausbau, Uferbefestigungen und z.T. intensiven Unterhaltungsmaßnahmen. Gewässer(abschnitte) der Subtypen 22.2 und 22.3 unterliegen oftmals zusätzlich einer Nutzung als (See-) Schifffahrtsstraße, die einen entsprechenden Ausbau bzw. eine entsprechende Unterhaltung bedingt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Abschnitte der Wümme und Wischhafener Süderelbe) sind die großen tideoffenen Marschengewässer (Subtyp 22.2/3) daher ebenfalls als „erheblich verändert“ (HMWB) eingestuft.

Types:

Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Land/Niedersachsen/NLWKN

Tags: Ästuar ? Geesthacht ? Niedersachsen ? Gewässertyp ? Fluss ? Wasserstraße ? Wehr ? Seen ? Bremen ? Fließgewässer ? Wattenmeer ? Ufersicherung ? Hafen ? Makrozoobenthos ? Stauanlage ? Wasserrahmenrichtlinie ? Gewässerunterhaltung ? Oste ? Übergangsgewässer ? Erheblich verändertes Gewässer ? Künstliches Gewässer ? Marschgewässer ? Hochwasserschutzanlage ? Einzugsgebiet ? Fließgeschwindigkeit ? Grundwasser ? Küstenregion ? Geestlandschaft ? Wasserkörper ? Ökosystem ? Wasserhaushalt ? Gewässer ? Elbe ? Ems ? Gezeiten ? Nordsee ? Weser ?

Region: Niedersachsen

Bounding box: 6.345854361656953° .. 11.598078494597157° x 51.295231899259456° .. 54.137910176965825°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.