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Örtliche Bauvorschrift der Stadt Gifhorn über die Gestaltung baulicher Anlagen in der Innenstadt, 1. Änderung

Description: Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

Global identifier:

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Types:

Origin: /Land/Niedersachsen/NUMIS

Tags: Bauvorschrift ? INSPIRE-Daten ? Bodennutzung ? Gebäude ? Innenstadt ? Regenwasser ? Stadtplanung ? Open Data ? Stadtentwicklung ? Stadt ? Bauliche Anlage ? Versickerung ? Einzäunung ? Gifhorn ? ÖBV ? örtliche Bauvorschrift ?

Region: Giebel, gemfr. Gebiet

Bounding boxes: 10.4234° .. 10.623° x 52.4436° .. 52.5722° 10.872524948232545° .. 10.959188617594327° x 52.49527767297377° .. 52.53806559049288°

License: dl-by-de/2.0

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2024-11-13

Time ranges: 2021-04-30 - 2025-03-31

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