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Jagdbezirke Landkreis Lüneburg

Description: Ein Jagdbezirk stellt eine Gebietseinheit dar, in dem die Jagd auf wildlebende Tiere rechtlich zulässig und nach bestimmten Kriterien geregelt ist. Grundsätzlich wird dabei zwischen dem Eigenjagdbezirk (mind. 75 ha Größe) und dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (mind. 150 ha Größe) unterschieden. Letzterer entsteht, wenn sich mehrere benachbarte Grundstücke, für die sich allein keine Eigenjagdbezirke bilden können, zusammenschließen und deren Eigentümer eine Jagdgenossenschaft bilden. Rechtsgrundlage bilden die nach § 4 geregelten Festlegungen von Eigen- und gemeinschaftlichen Jagdbezirken des Bundesjagdgesetz (BJagdG). Gebiete, in denen die Jagd ausgesetzt ist, sind befriedete Bezirke nach § 6 BJagdG. Die Abgrenzung der Jagd- und der befriedeten Bezirke sowie die Erteilung, Versagung und der Widerruf von Jagdrecht werden von der Jagdbehörde des Landkreises festgelegt.

Global identifier:

Uuid(
    f0b319bf-82d5-4d5c-be89-0c0c4b860742,
)

Types:

Origin: /Land/Niedersachsen/NUMIS

Tags: Lüneburg ? Bundesjagdgesetz ? INSPIRE-Daten ? Jagdrecht ? Umweltmonitoring ? Open Data ? Rechtsgrundlage ? Bewirtschaftungssystem ? Jagd ? Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten ? Kontrolliertes Jagdgebiet ?

Region: Lüneburg

Bounding boxes: 10.2099° .. 11.2084° x 53.1323° .. 53.3622° 10.03609005043537° .. 11.195328055696455° x 53.04300181512796° .. 53.385844206538344°

License: dl-zero-de/2.0

Language: Deutsch

Organisations

Modified: 2024-08-08

Time ranges: 2017-03-06 - 2025-03-31

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