Description: Fließgewässernetz 1:25.000 mit Klassifizierung, ob ein Gewässerrandstreifen nach Art. 16 BayNatSchG notwendig ist. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt.
Global identifier:
Url( "https://open.bydata.de/api/hub/repo/datasets/34725571-6de5-494f-aeaf-2db22a1c468b", )
Types:
Origin: /Land/Bayern/open.bydata
Tags: Gewässerrandstreifen ? Fließgewässer ? Hydrographie ? Wasser ? Hang ? Gewässerkulisse ? UmweltAtlas ? gdiby ?
Bounding box: 9.096563° .. 13.975255° x 47.17185° .. 50.58193°
License: cc-by-sa/4.0
Language: Deutsch
Issued: 2020-06-04
Modified: 2024-06-28
Time ranges: 2020-06-04 - 2024-06-28
Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ hat zum 1. August 2019 zu einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) geführt. Infolge dessen müssen Gewässerrandstreifen an natürlichen und naturnahen Gewässern angelegt werden, in denen ein Verbot der garten- oder ackerbaulichen Nutzung gilt. Zusätzlich wurden die Gewässer, für die ggf. ein Gewässerrandstreifen aufgrund der Hangneigung anzulegen ist (§38a WHG) kenntlich gemacht. Die Gewässer werden in drei Kategorien („[Gewässerrandstreifen] erforderlich nach Art. 16 BayNatSchG, ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung“, "ggf. erforderlich nach §38a WHG je nach Hangneigung" und „in Überprüfung“) dargestellt. Die Gewässerkulisse wird mit Fortschreiten der Gewässerüberprüfung jährlich zum 01. Juli aktualisiert. Maximale Bildgröße: 4096x4096Pixel.
https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/wasser/gewaesserrandstreifen?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS (WMS (Web Map Service))Accessed 1 times.