Description: Die Gebiete der Vogelschutzrichtlinie dienen der langfristigen Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Europas und ihrer Lebensräume. Die Abgrenzungen der bayerischen Vogelschutzgebiete wurde durch die "Verordnung über die Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten sowie deren Gebietsbegrenzungen und Erhaltungszielen" (kurz: VoGEV) am 12.7.2006, geändert durch Verordnung vom 22.07.2014, rechtsverbindlich festgelegt. Mit der "Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete" vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der Vogelschutzgebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
Global identifier:
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Types:
Origin: /Land/Bayern/open.bydata
Tags: Vogel ? Biotop ? INSPIRE-Daten ? Wildvogel ? Vogelschutz ? FFH-Gebiet ? Natura-2000 ? Open Data ? EU-Vogelschutzgebiet ? Vogelschutzgebiet ? Europa ? Schutzgebiet ? Naturschutz ? Umweltschutz ? EU-Richtline ? UmweltAtlas ? Vogelschutzgebiete (Vogelschutzrichtlinie) ? gdiby ? nachhaltige Nutzung ?
Bounding box: 8.8929° .. 13.9753° x 47.1719° .. 50.5819°
License: cc-by/4.0
Language: Deutsch
Issued: 2016-03-31
Modified: 2024-07-25
Time ranges: 2016-03-31 - 2024-07-25
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https://www.lfu.bayern.de/gdi/dls/daten/natura2000/vogelschutz_epsg25832_shp.zip (ZIP)Der Downloaddienst Natura2000-Gebiete stellt die Abgrenzungen von Fauna-Flora-Habitat Gebieten und Vogelschutzgebieten als Shapefile zum Download bereit. Die wichtigsten Sachdaten der Schutzgebiete sind in der Attributtabelle enthalten (Name, Flächengröße und Kennziffer). Mit der "Bayerische Verordnung über die Natura 2000_Gebiete" vom 19.02.2016, wurden die Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete mit einer gemeinsamen Verordnung rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung der FFH-Gebiete wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
https://www.lfu.bayern.de/gdi/dls/natura2000.xml (News Feed)Der Web Feature Service Schutzgebiete des Naturschutzes stellt die Abgrenzungen der Schutzgebiete des Naturschutzes bereit. Schutzgebiete in Bayern sind rechtlich geschützte Flächen mit folgenden Zielen: Landschaftsschutz, Erhaltung des Naturhaushalts, Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie gelenkte Erholungsnutzung. Die Abgrenzungen der FFH- und Vogelschutzgebiete sind durch die "Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete" vom 19.02.2016 rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
https://www.lfu.bayern.de/gdi/wfs/natur/schutzgebiete?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WFS (WFS (Web Feature Service))Schutzgebiete in Bayern sind rechtlich geschützte Flächen mit folgenden Zielen: Landschaftsschutz, Erhaltung des Naturhaushalts, Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie gelenkte Erholungsnutzung. Die Abgrenzungen der FFH- und Vogelschutzgebiete sind durch die "Bayerische Verordnung über die Natura 2000-Gebiete" vom 19.02.2016 rechtsverbindlich festgelegt. Die Bayerische Gesamtmeldung wird im Maßstab 1:5.000 angeboten.
https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/natur/schutzgebiete?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS (WMS (Web Map Service))Übersichtsseite mit Links zum Download der Daten
https://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_abgrenzungen/index.htm (Unbekannt)Accessed 1 times.