Description: Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete werden auf Grundlage der Hochwassergefahrenflächen für ein 100-jährliches Hochwasser ermittelt und von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bekannt gemacht. Ab dem Zeitpunkt der offiziellen Bekanntmachung gelten die im Gesetz enthaltenen Einschränkungen zunächst vorläufig - solange bis dieses Gebiet amtlich festgesetzt wurde. Für den Zeitpunkt zwischen vorläufiger Sicherung und Festsetzung gilt in der Regel eine Frist von fünf Jahren.
Global identifier:
Url( "https://open.bydata.de/api/hub/repo/datasets/fe950609-d9f9-4ab5-b5ad-683dcefff439", )
Types:
Origin: /Land/Bayern/open.bydata
Tags: Bayern ? Hochwasser ? Überschwemmungsgebiet ? Hochwasserrisiko ? Hochwassergefahr ? Bekanntmachung ? Hochwassergefahrenflächen ? UmweltAtlas ? gdiby ? vorläufig gesichert ? überschwemmungsgefährdet ?
Bounding box: 9.096563° .. 13.975255° x 47.17185° .. 50.58193°
License: cc-by-sa/4.0
Language: Deutsch
Issued: 2013-09-09
Modified: 2024-06-28
Time ranges: 2013-09-09 - 2024-06-28
Die Hochwassergefahrenflächen zeigen, welche Flächen bei Hochwasserereignissen unterschiedlicher Eintrittswahrscheinlichkeit betroffen sind. Dadurch kann verglichen werden, welche Flächen jeweils bei einem häufigen (HQhäufig), 100-jährlichen (HQ100) und extremen Hochwasser (HQextrem) unter Wasser stehen. Die Überschwemmungsgebiete werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenflächen für ein HQ100 durch amtliche Bekanntmachung vorläufig gesichert und anschließend in einem formellen Verfahren per Rechtsverordnung festgesetzt (§ 76 Wasserhaushaltsgesetz). In Überschwemmungsgebieten gelten Nutzungseinschränkungen. Maximale Bildgröße: 4096 x 4096 Pixel.
https://www.lfu.bayern.de/gdi/wms/wasser/ueberschwemmungsgebiete?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS (WMS (Web Map Service))Accessed 1 times.