Description: Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Global identifier:
Uuid( 4df3beab-b0c8-4979-80ee-3d63ce587e0e, )
Types:
Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/open.nrw
Tags: Nordrhein-Westfalen ? Fisch ? Muschel ? Fischbestand ? Neunauge ?
Bounding box: 5.8665085° .. 9.461479° x 50.323895° .. 52.531437°
License: dl-zero-de/2.0
Language: Deutsch
Issued: 2014-07-15
Modified: 2022-01-25
Time ranges: 2014-07-15 - 2022-01-25
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