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Reitwegepflichtgebiete KLE KR VIE WES

Description: In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.

Global identifier:

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Types:

Tags: Waldfläche ? Straßenverkehrsordnung ? Wald ? Stadt ?

Bounding boxes: 5.939865° .. 6.556302° x 51.34791° .. 51.913567°

License: Deutschlandlizenz Zero 2.0

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-04-25

Modified: 2026-05-20

Last harvest: 16.06.2026 15:41

Update frequency: as needed

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