Description: In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Global identifier:
Uuid(
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Tags: Waldfläche ? Straßenverkehrsordnung ? Wald ? Stadt ?
Bounding boxes: 5.939865° .. 6.556302° x 51.34791° .. 51.913567° 5.9399° .. 6.5563° x 51.3479° .. 51.9136°
License: Deutschlandlizenz Zero 2.0
Language: Deutsch
Issued: 2025-04-25
Modified: 2026-05-20
Last harvest: 30.07.2026 23:51
Update frequency: as needed
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