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Kompensationsräume in Nordrhein-Westfalen

Description: Nach § 15 (2) Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder zu ersetzen. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist. Auf Grundlage der naturräumlichen Haupteinheiten sind für NRW Naturräume als so genannte Kompensationsräume ausgegrenzt, in denen zwischen Eingriff und Einsatz ein naturräumlicher Zusammenhang besteht.

Global identifier:

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Types:

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/open.nrw

Tags: Landschaftspflege ? Nordrhein-Westfalen ? Bundesnaturschutzgesetz ? Beeinträchtigung von Natur und Landschaft ? Naturraum ? Naturhaushalt ? Naturschutz ?

Bounding box: 5.8° .. 9.5° x 50.3° .. 52.6°

License: dl-zero-de/2.0

Language: Deutsch

Issued: 2021-07-08

Modified: 2022-01-25

Time ranges: 2021-07-08 - 2022-01-25

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