Description: Nach § 7 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist ein gemeinsamer Rahmenplan vom Bund und den Ländern für den Zeitraum der Finanzplanung aufzustellen. Dabei sind räumliche und sachliche Schwerpunkte zu bilden. Die Umsetzung wie auch die endgültigen Anmeldungen der Länder stützen sich dabei auf den vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) zu beschließenden gemeinsamen Rahmenplan für das betreffende Jahr. Zur Aufstellung des Rahmenplans müssen die Länder ihre Anmeldungen abgeben. Die Anmeldungen für das Folgejahr orientieren sich an der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und an den Mittelverteilungsbeschlüssen für das laufende Jahr.
Global identifier:
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Origin: /Land/Rheinland-Pfalz/open.rlp
Tags: Rheinland-Pfalz ? Küstenschutz ? Rahmenplanung ? Agrarstruktur ?
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2025-01-29
Modified: 2025-01-29
Time ranges: 2025-01-29 - 2025-01-29
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