Description: 1. Der Ministerrat nimmt die Maßnahmen der Staatskanzlei und der Ministerien zur Umsetzung des Hitzeaktionsplans zur Kenntnis. 2. Die Staatskanzlei und die Ressorts setzen die Handlungsempfehlungen und - verpflichtungen des Hitzeaktionsplans in eigener Zuständigkeit gemeinsam mit den jeweiligen Verantwortlichen vor Ort weiter um.
Global identifier:
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Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/open.rlp
Tags: Rheinland-Pfalz ? Hitzeaktionsplan ? Handlungsempfehlung ?
License: other-closed
Language: Deutsch
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