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Fundierte Schätzung der Anzahl der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Sinne des Art. 8 der EU-Einwegkunststoffrichtline

Description: Das Umweltbundesamt hat ein Forschungsvorhaben zur "Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie" (FKZ 3721 33 301 0) vergeben. Der vorliegende Bericht ist Teil des Forschungsvorhabens. Vor diesem Hintergrund benötigt das Umweltbundesamt Informationen zur Anzahl der Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Sinne des Art. 8 Abs. 2 und 3 EWKRL. Diese Daten sind eine Voraussetzung, um die Einrichtung des Einwegkunststofffonds planen zu können.Für den Begriff "Hersteller" greift die GVM auf die Definition des EWKFondsG-RegE zurück.Welcher Hersteller schließlich als Hersteller eines Einwegkunststoffproduktes gilt, hängt davon ab, - wer das Einwegkunststoffprodukt erstmals auf dem Markt bereitstellt (§ 3 Nummer 3 Buchstabe a EWKFondsG-RegE) oder - wer nicht in Deutschland niedergelassen ist und das Einwegkunststoffprodukt unmittelbar ins Inland an private Haushalte oder andere Nutzer verkauft (§ 3 Nummer 3 Buchstabe bEWKFondsG-RegE). 56 Tsd. Hersteller stellen die Einwegkunststoffprodukte im Sinne des Art. 8 EWKRL erstmals auf dem Markt bereit (§ 3 Nummer 3 Buchstabe a EWKFondsG-RegE) oder verkaufen die Einwegkunststoffprodukte unmittelbar an private Haushalte oder andere Nutzer (§ 3 Nummer 3 Buchstabe b EWKFondsG-RegE). Diese Zahl wurde bereits um Mehrfachzählungen bereinigt. Quelle: Forschungsbericht

Global identifier:

Doi(
    "10.60810/openumwelt-6846",
)

Types:

Origin: /Bund/UBA/openUMWELT

Tags: Einwegkunststoffprodukt ? EU-Einwegkunststoffrichtlinie ? Forschungsprojekt ? Privathaushalt ?

License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Issued: 2022-01-01

Time ranges: 2022-01-01 - 2022-01-01

Status

Quality score

Accessed 1 times.