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Die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen - Neues zur Anerkennung von Mitteln und Verfahren nach § 18 Infektionsschutzgesetz

Description: Globale Veränderungen beeinflussen auch das Vorkommen und die Verbreitung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen. Eine Bekämpfung bei behördlich angeordneten Maßnahmen in Deutschland wird durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Unter anderem dürfen bei angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die in einer entsprechenden Liste gemäß § 18 IfSG aufgeführt sind. Durch die Novellierung des IfSG ist das Listungsverfahren neu geregelt worden. Wesentliche Änderungen sind die Veröffentlichung der Liste im Internet mit der Möglichkeit einer raschen Aktualisierung, die Berücksichtigung bestehender Zulassungen von Bioziden, Pflanzenschutzmitteln und Arzneimitteln für den Listungsprozess und die Regelung der Aberkennung aufgrund neuer Tatsachen und Erkenntnisse. In der aktuellen Liste finden sich nun auch Medikamente gegen Skabies, Insektizide gegen Stechmücken zur Anwendung im Flugzeug und nicht-chemische Verfahren zur Nagetierbekämpfung. Quelle: UMID : Umwelt und Mensch - Informationsdienst ; Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin, Verbraucherschutz / Boden- und Lufthygiene (Berlin) Institut für Wasser- - (2020), Heft 1, Seite 95

Global identifier:

Doi(
    "10.60810/openumwelt-1546",
)

Types:

Origin: /Bund/UBA/openUMWELT

Tags: Mücke ? Berlin ? Arzneimittel ? Infektionsschutzgesetz ? Gesundheitsschädling ? Flugzeug ? Insektizidanwendung ? Lufthygiene ? Zulassung von Biozidprodukten ? Umweltmedizin ? Kopflaus ? Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ? Krätzmilbe ? Krätze ? Nagetierbekämpfung ? Verbraucherschutz ?

License: unbekannt

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2020-01-01

Time ranges: 2020-01-01 - 2020-01-01

Status

Quality score

Accessed 1 times.