Description: Nach dem Batteriegesetz (BattG) sind alle Hersteller von Batterien unter anderem verpflichtet, ihre Marktteilnahme, Änderungen und gegebenenfalls auch den Marktaustritt gegenüber dem Umweltbundesamt (UBA ) elektronisch anzuzeigen. Um dieser Pflicht nachkommen zu können, stellt das UBA seit dem Jahr 2009 das BattG-Melderegister zur Verfügung. Im Dokument â€ÌHäufig gestellte Fragenâ€Ì werden gezielt die wesentlichsten Fragestellungen, die sich insbesondere im Rahmen der Herstellerpflichten gemäß § 4 des Batteriegesetzes ergeben können, betrachtet. Neben prägnanten Antworten auf vielfältige Fragestellungen werden auch geeignete Lösungswege aufgezeigt. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
Global identifier:
Doi(
"10.60810/openumwelt-3446",
)
Tags: Batteriegesetz ? Batterie ? Abfall | Ressourcen ?
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Language: Deutsch
Issued: 2020-01-01
Last harvest: 01.01.1970 00:00
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