Description: Mit der Unterzeichnung der Schlussakte bei der Bevollmächtigtenkonferenz im Oktober 2013 hat die Europäische Union ihre Absicht ausgedrückt, dem Minamata-Übereinkommen beizutreten. Der Ratifizierungsprozess wurde gut zwei Jahre später im Februar 2016 durch die Vorlage eines Entwurfs für eine Quecksilberverordnung durch die Europäische Kommission eingeleitet. Im weiteren Verhandlungsprozess schlugen sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat Änderungen in mehreren Regelungsbereichen vor. Diese betrafen die Nutzung von Quecksilber in Prozessen und Produkten, Abfallbewirtschaftung, Dentalamalgam, Handel und anderes mehr. Im Rahmen des Projektes wurden diese Vorschläge auf ihre Machbarkeit und Effektivität wie auch auf ihre Folgen für Umwelt und Industrie geprüft. Darüber hinaus wurden Vorschläge für alternative Textformulierungen entwickelt. Nach der Verabschiedung der Quecksilberverordnung im Frühjahr 2017 durch Rat und Parlament begann die Vorbereitung der ersten Vertragsstaatenkonferenz des Minamata-Übereinkommens. Hier waren einige wichtige Festlegungen zu treffen, um das Übereinkommen mit Leben zu füllen und das Sekretariat arbeitsfähig zu machen. Besonderes Augenmerk galt dabei dem Ausschuss für die Durchführung und Einhaltung des Übereinkommens und der Wirksamkeitsbewertung. Für beide Themen wurden vor und während der Verhandlungen Optionen für ihre Ausgestaltung geprüft und Textvorschläge für die Gestaltung von Beschlussvorlagen entwickelt. Quelle: Forschungsbericht
Global identifier:
Doi( "10.60810/openumwelt-6524", )
Types:
Origin: /Bund/UBA/openUMWELT
Tags: EU-Quecksilberverordnung ? Europäische Kommission ? Europäisches Parlament ? Quecksilber ? Europäischer Rat ? Ratte ? Europäische Union ? Vertragsstaatenkonferenz ? Minamata-Konvention ? Abfallwirtschaft ? Amalgam ? Emission ? Wirkungsanalyse ? Nationales Recht ? Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales ?
License: unbekannt
Language: Deutsch
Issued: 2020-01-01
Time ranges: 2020-01-01 - 2020-01-01
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