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Europäischer Artenschutz im Blindflug - vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im nordrhein-westfälischen Straßenbau

Description: Die Aktivierung des Verbots der Beschädigung oder Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten EU-rechtlich geschützter Arten kann bei Eingriffen durch die Planung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) verhindert werden. Die durchgeführte Erhebung bei Straßenbauvorhaben in NRW stellte für den Zeitraum von Januar 2006 bis Juli 2010 bei 42 von 251 Straßenbauvorhaben insgesamt 402 CEF-Maßnahmen fest. Sieht eine Straßenplanung CEF-Maßnahmen für eine Art vor, spielt der Gefährdungsgrad der Art für die Anzahl der Maßnahmen keine Rolle. Ausgewiesene Art-Experten bewerteten die grundsätzliche Eignung der Maßnahmen für die jeweilige Art auf einer fünfstufigen Skala. Die statistische Auswertung dieser Bewertungen zeigt, dass bei einer eingipfligen Verteilung der Median aller Bewertungen bei 3 liegt ("CEF-Maßnahmentypen funktionieren vielleicht - vielleicht aber auch nicht"). Zwischen einzelnen Artengruppen bestehen erhebliche Unterschiede. Deutlich unter 50 % aller CEF-Maßnahmen sind wahrscheinlich oder sicher geeignet, ihre Funktion zu erfüllen. Die Planungspraxis weicht damit in erheblichem Umfang von den rechtlichen Anforderungen ab. Quelle: http://www.nul-online.de

Global identifier:

Doi(
    "10.60810/openumwelt-263",
)

Types:

Tags: Nordrhein-Westfalen ? Vernichtungsverbot ? Geschützte Arten ? Straßenbau ? Artenschutz ? Statistische Analyse ?

License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Issued: 2014-01-01

Last harvest: 11.06.2026 00:05

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