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Überschwemmungsgebiet (ÜSG)

Description: Überschwemmungsgebiete (ÜSG) sind Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt werden. Die Festsetzung der ÜSG erfolgt anhand unterschiedlicher Kriterien (Wassergesetz § 65). Als festgesetzte Überschwemmungsgebiete gelten, ohne dass es einer weiteren Festsetzung bedarf: - Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Dämmen oder Hochufern, - Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und - Gebiete, die auf der Grundlage einer Planfeststellung oder Plangenehmigung für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Des Weiteren können ÜSG durch Rechtsverordnung festgelegt sein. Die Nutzung in den ÜSG ist durch wasserrechtliche Vorgaben (Wasserhaushaltsgesetz § 78 und § 78 a+c) eingeschränkt. Weitere Informationen erhält man bei den Unteren Wasserbehörden in den Stadt- und Landkreisen.

Global identifier:

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        "de.bw.lubw.mdk",
    ),
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)

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/RIPS

Tags: Planfeststellung ? Hochwasser ? Wassergesetz ? Wasserhaushaltsgesetz ? Hochwasserschutz ? Oberflächengewässer ? Überschwemmungsgebiet ? oac: 39 ?

Bounding box: 7.2° .. 10.7° x 47.4° .. 50°

License: unbekannt

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Modified: 2024-11-29

Time ranges: 2024-11-16 - 2024-11-16 2024-11-29 - 2024-11-29

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Status

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