Description: Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Maßstab: 1:25.000
Global identifier:
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Tags: Erholungsgebiet ? Landschaftsschutzgebiet ? Naturdenkmal ? Naturpark ? Naturschutzverwaltung ? Naturschutz ? infoMapAccessService ?
Bounding boxes: 7.2° .. 10.7° x 47.4° .. 50°
License: INSPIRE keine Bedingungen für Zugang und Nutzung
Language: Deutsch
Modified: 2026-02-27
Last harvest: 01.01.1970 00:00
Time ranges: 2008-08-01 - 2008-08-01
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