Description: Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (kurz: Fluglärmgesetz) sind für Verkehrsflughäfen sowie Verkehrslandeplätze mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Flugbewegungen pro Jahr Lärmschutzbereiche festzulegen. In Baden-Württemberg betrifft dies die Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie den Verkehrslandeplatz Mannheim. Ein Lärmschutzbereich besteht jeweils aus zwei Tag-Schutzzonen und einer Nacht-Schutzzone. Zweck des Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.
Global identifier:
UuidWithProvider( GdiDe( "de.bw.lubw.mdk", ), f794e024-3e5b-49f5-9d83-077f65297dd5, )
Types:
Origin: /Land/Baden-Württemberg/RIPS
Tags: Friedrichshafen ? Mannheim ? Stuttgart ? Baden-Württemberg ? Fluglärmgesetz ? Flugplatz ? Passiver Lärmschutz ? Fluglärmschutz ? Verkehrsaufkommen ? Gesundheit ? Lärmschutzbereich ? Verkehr ? oac: 658 ?
Bounding box: 7.5° .. 10.5° x 47.5° .. 49°
License: unbekannt
Language: Deutsch
Modified: 2024-11-29
Time ranges: 2024-11-16 - 2024-11-16 2024-11-29 - 2024-11-29
Accessed 1 times.