Description: Patrick Dürrwald, Marion Reulecke Umsetzung von Open Data für Geodaten in Sachsen-Anhalt 77 LSA VERM 2/2023 Umsetzung von Open Data für Geodaten in Sachsen-Anhalt Von Patrick Dürrwald und Marion Reulecke, Magdeburg Zusammenfassung Offene Verwaltungsdaten sind eine Infrastrukturleistung, die eine wesentliche Grundlage für Beteiligung,Wissen und Innovationen darstellen. Open Data ist Voraussetzung für Open Government und die digitale Transformation der Verwaltung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Vorhaben zur Umsetzung von Open Data für Geodaten im Land Sachsen- Anhalt. 1Einführung 1.1Ausgangslage Das Thema Open Data berührt sehr viele Bereiche in Verwaltung, Wirtschaft, Wis- senschaft und Gesellschaft. So unterschiedlich, wie die Daten selbst sind, so ver- schieden sind auch die Erwartungen und Bedarfe der Datennutzer – deren Per- spektiven und Anforderungen sich nicht selten von denen der Datenbereitsteller unterscheiden, aber beidseitig zu berücksichtigen sind. Die Bereitstellung von Open Data (Offenen Daten) der Verwaltung in einem gängi- gen elektronischen Format ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern sowie juristi- schen Personen, weitere Anwendungen für die Datennutzung zu finden und neue, innovative Produkte und Dienstleistungen zu schaffen [Europäisches Parlament 2019]. Grundsätzlich gilt, dass die Daten umso wertvoller werden, je leichter sie zu- gänglich und je uneingeschränkter sie nutzbar sind. Nicht zuletzt ist Open Data eine Voraussetzung für die Einführung von Open Go- vernment und ermöglicht einen Paradigmenwechsel im Rollenverständnis der Ver- waltung hin zu mehr Transparenz und Teilhabe. Im folgenden Beitrag wird auf die Zugänglichmachung von Open Data der öffentlichen Verwaltung Sachsen-Anhalts mit Raumbezug (Geodaten) fokussiert. Da sich der Open-Data-Ansatz speziell für die Geodaten in die (zu erstellende) Open-Data-Strategie Sachsen-Anhalts integrieren muss, werden die Rahmenbedin- gungen für die Umsetzung von Open Data zumindest im Ansatz umfassend (nicht auf die Geodaten beschränkt) betrachtet. Hierbei sind die existierenden gesetzli- chen Rahmenbedingungen zur Förderung der Bereitstellung von Open Data einzu- beziehen. Auf europäischer Ebene ist dafür insbesondere die Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Juni 2019 über of- fene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open-Data- und PSI-Richtlinie) [Europäisches Parlament 2019] maßgebend. Die Umsetzung der Open-Data- und PSI-Richtlinie in nationales Recht erfolgte mit dem Datennutzungsgesetz (DNG) [Bundesregierung 2021]. Daneben ist der An- LSA VERM 2/2023 Patrick Dürrwald, Marion Reulecke Umsetzung von Open Data für Geodaten in Sachsen-Anhalt 78 spruch auf Zugang zu amtlichen Informationen auf Landesebene im Informationszu- gangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) [Landesregierung ST 2008] bereichsüber- greifend geregelt. Neben den gesetzlichen Grundlagen sind zur Umsetzung von Open Data in Sach- sen-Anhalt die strategischen, strukturellen, organisatorischen, rechtlichen, verfah- renstechnischen und finanziellen Rahmenbedingungen im Land zu berücksichtigen. 1.2 Zielstellung – Was wollen wir erreichen? Ziel der Open-Data-Umsetzung für Geodaten im Land Sachsen-Anhalt soll es sein, einen in einem Datenkatalog erfassten Grunddatenbestand der öffentlichen Stellen des Landes Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2030 in einem standardisierten, digitalen Bereitstellungsprozess aktuell und nutzerorientiert als Open Data zugänglich zu machen. Für die Kommunalverwaltungen sollen Anreize geschaffen und Lösungen angeboten werden, um kommunale Daten in den standardisierten Bereitstellungs- prozess für Open Data einzubeziehen. 2Daten – Worum geht es? 2.1Einordnung des Begriffs Der Begriff Daten wird je nach Kontext und Fachgebiet unterschiedlich definiert. All- Daten – Dokument – gemein sind Daten erhobene Werte, Merkmalsangaben, Befunde oder Kenngrößen. In Information der elektronischen Datenverarbeitung sind Daten elektronisch gespeicherte Zeichen, Angaben bzw. Informationen [Dudenverlag 2023]. Die Open-Data- und PSI-Richtlinie verwendet statt des Begriffes „Daten“ den Begriff „Dokumente“. Gemäß Artikel 2 der Open-Data- und PSI-Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Dokument“ jeden Inhalt unabhängig von der Form des Datenträgers (auf Papier oder in elektronischer Form oder als Ton-, Bild- oder audiovisuelle Aufnahme) oder einen beliebigen Teil eines sol- chen Inhalts (siehe Erwägungsgrund Nr. 30 der Open-Data- und PSI-Richtlinie). Im Sinne des Datennutzungsgesetzes sind „Daten“ vorhandene Aufzeichnungen, un- abhängig von der Art ihrer Speicherung. Das Informationszugangsgesetz Sachsen-An- halt verwendet den Begriff „amtliche Informationen“ als jede amtlichen Zwecken die- nende Aufzeichnung und deckt sich damit mit der Begriffsbestimmung des Datennutzungsgesetzes. Der im Datennutzungsgesetz verwendete Begriff „Daten“ ersetzt den Begriff „Informationen“ aus dem Informationsweiterverwendungsgesetz und umfasst „Dokumente“ im Sinne der Open-Data- und PSI-Richtlinie. Die Begriffe „Dokumente“, „Informationen“, „Daten“ und „Datensätze“ sind im Datennutzungs- gesetz synonym zu verstehen (siehe Begründung zu § 3 Nr. 3 Datennutzungsgesetz). Der Begriff „Daten“ im Anwendungsbereich des Datennutzungsgesetzes wird folglich sehr weit gefasst, sodass bei der Umsetzung von Open Data gegebenenfalls begrifflich spezifiziert werden muss, wenn lediglich Teilbereiche der „Daten“ (z. B. strukturierte Datensätze) gemeint sind. 79 2.2 Patrick Dürrwald, Marion Reulecke Umsetzung von Open Data für Geodaten in Sachsen-Anhalt Verwaltungsdaten (Government Data – GovData) Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung erheben und verarbeiten Träger der öffentlichen Verwaltung eine Vielzahl von Angaben. Werte und Sachverhalte wer- den durch die öffentliche Verwaltung ♦ als gleichartig strukturierte Datensätze in Registern (strukturiertes Verzeichnis als Form der standardisierten Dokumentation von Daten, die ein bestimmtes Merk- mal verbindet) [Bundesverwaltungsamt 2023], oft für das Zuständigkeitsgebiet flächendeckend geführt oder ♦ in unstrukturierter Form als Text verarbeitet und aufbereitet, z. B. als Strategien, Berichte, Studien und sonstige Dokumente. Potenzielle Open Data sind in allen Verwaltungsbereichen und in allen Verwaltungs- ebenen (hier Landes- und Kommunalverwaltung) vorhanden.Während die einzelnen Fachdaten der Landesverwaltung aufgrund der i. d. R. zentralen Zuständigkeit einer Landesbehörde weitestgehend homogen und flächendeckend vorliegen, unterschei- den sich die kommunalen Daten hinsichtlich Verfügbarkeit, Inhalt, Qualität,Aktualität und technischer Parameter erheblich. In der Zugänglichmachung der kommunalen Verwaltungsdaten als Open Data wird aufgrund der verteilten, kleinteiligen Zustän- digkeiten die größte Herausforderung gesehen. Gleichwohl verspricht eine koordi- nierte Open-Data-Bereitstellung von (sehr detailliert vorliegenden) kommunalen Daten einen erheblichen Mehrwert (siehe Abschnitt 4.1). 2.3 Verwaltungsdaten mit Raumbezug (Geodaten) Unter Geodaten versteht man Informationen, die eine Zuordnung zu einer räumli- chen Lage besitzen (Georeferenz). Dabei kann die Lagedefinition durch direkten Raumbezug in Form von Koordinaten oder durch indirekten Bezug auf ein adminis- tratives Gebiet (Land, Stadt, Straße) erfolgen [Land Rheinland-Pfalz 2023]. Überwie- gend (zu ca. 80 – 90 %) haben die Verwaltungsdaten einen Raumbezug und sind so- mit nach vorstehender Definition Geodaten. In einer enger gefassten Definition beschreiben Geodaten Objekte der Realität entsprechend des Geoobjektmodells durch geometrische und inhaltliche Attribute und lassen sich mit Hilfe von raumbe- zogenen Informationssystemen (Geoinformationssysteme) im Sinne der Funktions- komplexe der Datenverarbeitung erfassen (Datenerfassung), speichern und weiter- verarbeiten (Datenanalyse) [Spektrum der Wissenschaft 2023]. Diese Definition schließt ausschließlich die strukturierten Datensätze mit Raumbezug ein und erfasst keine unstrukturierten Dokumente. Weitergehend lassen sich die Geodaten der Verwaltung in Geobasis- und Geofach- daten untergliedern. Die Geobasisdaten sind eine Teilmenge der Geodaten der öf- fentlichen Verwaltung, mit denen die Topographie, die Grundstücke sowie die Ge- bäude interessen- bzw. anwenderneutral beschrieben werden. Geofachdaten sind Informationen, die in einer Fachdisziplin (z. B. Umwelt, Statistik) meistens aufgrund von Fachgesetzen erhoben und durch Raumbezug zu Geodaten "veredelt" werden [Land Rheinland-Pfalz 2023]. LSA VERM 2/2023
Types:
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LVERMGEO
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Language: Deutsch
Issued: 2023-11-23
Modified: 2023-11-23
Time ranges: 2023-11-23 - 2023-11-23
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