Description: 7 Stefan Wimmler, Patrick Dürrwald OZG-Umsetzung in der Geoinformationsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt LSA VERM 1/2022 OZG-Umsetzung in der Geoinformationsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt Von Stefan Wimmler und Patrick Dürrwald, Magdeburg Zusammenfassung Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen hält Einzug in die Verwaltungsabläufe der Geoinformationsverwaltung des Landes Sachsen- Anhalt. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden die notwendigen Schritte beschrieben, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen sollen, ihre Anliegen digital zu beantragen und welche weiteren Arbeiten notwendig sind, um einen durchgängigen digitalen Workflow zu erreichen. 1 Einführung Wer kauft nicht gern auf namhaften Internetplattformen ein? Egal, was benötigt wird, der erste Blick gilt häufig Internetanbietern. Dabei stellt sich nahezu niemand mehr die Frage, welchen Weg das Wunschprodukt nehmen wird.Vielmehr geht es darum, mit geringstmöglichem Aufwand in kurzer Zeit die Ware zu bekommen. Es ist also von der Produktrecherche bis zur Bezahlung der Ware alles geregelt und wird binnen weniger Werktage geliefert. Was für die Einkäufe im täglichen Leben längst zur Selbstverständlichkeit geworden ist, mutet bei Behördengängen oft noch etwas befremdlich an. Einen neuen Perso- nalausweis, eine Genehmigung zum Fällen eines Baumes im Garten oder das Kin- dergeld für den Nachwuchs zu beantragen, erfordert aktuell noch das analoge Be- schaffen und das Ausfüllen von Formularen,Anlagen und Anfertigen von Kopien. Hat man alles vollständig zusammengestellt, ist schließlich die Einhaltung der korrekten Zustellung an die zuständige Stelle zu beachten. Oftmals zeigt sich, dass der persön- liche Gang zur entsprechenden Behörde unumgänglich ist. Beispiele, die daran erin- nern, dass Behördenkontakte dieser Art nicht mehr zeitgemäß sind, lassen sich schnell finden (siehe Abbildung 1). Dem wird nun zeitnah abgeholfen. Online-Diens- te der Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen werden die Antrag- stellungen, behördeninternen Abläufe und die Erstellung der Bescheide bzw. Über- sendung der Verwaltungsleistungen vollumfänglich und in automatisierter Form abbilden. Abb. 1: OZG-Notwendigkeit (BMI 2022) LSA VERM 1/2022 Stefan Wimmler, Patrick Dürrwald OZG-Umsetzung in der Geoinformationsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt 2 8 Grundlagen für digitales Verwaltungshandeln Bereits im Jahr 2017 verabschiedete der Bund das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG). Das Gesetz verpflichtet sämtliche Behörden bis Ende 2022 dazu, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu knüpfen. Insgesamt wurden etwa 600 Ver- waltungsleistungen als OZG-Leistungen identifiziert. Die OZG-Leistungen wurden dabei untergliedert in Leistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Der OZG-Umsetzungskatalog hat die OZG-Leistungen in 35 Lebens-, 17 Unterneh- menslagen und 14 übergeordnete Themenfelder gebündelt – z. B. „Mobilität und Reisen“, „Unternehmensführung & -entwicklung“, "Familie & Kind" und „Bauen & Wohnen“ [vgl. BMI 2022]. Um den Zuständigkeitsbereich der Länder zu definieren, wurde ein sogenanntes „Digitalisierungsprogramm Föderal“ eingerichtet. Dabei ha- ben Bund und Länder eine Arbeitsteilung vereinbart (siehe Abbildung 2). Der Bund schafft überregionale Voraussetzungen, wie z. B. Software-Beschaffungen oder den Personaleinsatz für die Grundvoraussetzungen. Die Länder und die Kommunen übernehmen dann den Vollzug bis hin zum Einsatz des Online-Dienstes. Oft sieht die Regelung weiterhin vor, dass ein Bundesland die Federführung für einen Bereich, das sogenannte Themenfeld bekommt. So übernahm Sachsen-Anhalt die Federführung für das Themenfeld „Bildung“, Mecklenburg-Vorpommern hingegen begleitet das Themenfeld „Bauen & Wohnen“, was für Leistungen mit Bezug zu Vermessungen noch wesentlich sein wird. Ziel ist es, dass das federführende Bundesland Ergebnisse liefert, die durch alle anderen Bundesländer nachnutzbar sind. So soll der Entwick- lungsaufwand Nachnutzender minimiert und der Zeitrahmen eingehalten werden. Es ist jedoch stets zu beachten, dass eine Anpassung der Arbeitsergebnisse des Fe- derführenden an das jeweilige Landes-/Kommunalrecht erfolgen muss. Dieses Digi- talisierungsprogramm wird nicht nur daran gemessen, ob die Verwaltungsleistungen im zeitlichen Rahmen zur Verfügung stehen, sondern auch daran, dass eine praktika- ble und leicht verständliche Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger gegeben ist. Abb. 2: OZG-Themenfelder (BMI 2022) 9 2.1 Stefan Wimmler, Patrick Dürrwald OZG-Umsetzung in der Geoinformationsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt LSA VERM 1/2022 Föderales Informationsmanagement Um eine solche Mammutaufgabe bewältigen zu können, sind Standardisierungsmaß- nahmen notwendig. Der Standard für Verwaltungsleistungen ist das Föderale Infor- mationsmanagement (FIM). FIM stellt leicht verständliche Bürgerinformationen zur einheitlichen Beschreibung der Verwaltungsleistungen, strukturierte Datenfelder für die digitalen Formulare und standardisierte Prozesse für die einzelnen Verwaltungs- aufgaben bereit. Der Dialog der Behörden mit den Bürgerinnen und Bürgern, insbe- sondere was Gesetzes- und Verordnungstexte betrifft, soll in eine bürgernahe Be- hördensprache überführt werden. Es werden Standards geschaffen, die einen unkomplizierten Vollzug von Verwaltungsleistungen ermöglichen. Zu vergleichen ist das mit der Einrichtung eines Baukastens. Der FIM-Baukasten liefert Grundlagen für die Antrags- und Verfahrensgestaltung, die für die Nutzenden verständlich und ein- fach handhabbar sind. Die bereitgestellten FIM-Informationen sind durch Verwaltun- gen, deren Dienstleister und sonstige Dritte nachnutzbar und anpassbar.Wenn nun Behörden die gewonnenen Erkenntnisse über die den Verwaltungsebenen zugeord- neten FIM-Strukturen in den FIM-Baukasten einfügen, sparen andere Behörden, die vor der gleichen Digitalisierungsaufgabe stehen, eigenen Entwicklungsaufwand. Der FIM-Baukasten besteht aus den drei Bereichen Leistungen, Datenfelder und Prozesse (siehe Abbildung 3). Die Leistungen definieren: Was ist eine Verwaltungs- leistung? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? Welche Einrichtungen bzw. Orga- nisationen sind an dieser Leistung beteiligt? Dabei liegt der Fokus auf der „Überset- zung“ der gesetzlichen Vorgaben in eine leicht verständliche Sprache. Die Datenfelder oder auch Formularfelder konkretisieren alle Daten (Name, Adresse, Telefon, Fachdaten etc.), die zwingend benötigt werden, um eine Leistung abzurufen. Mit FIM werden die Datenfelder standardisiert und sind damit universell verwendbar. Der Baustein Prozesse beschreibt den Ablauf sowie die erforderlichen Bearbei- tungs- und Prüfschritte, die rechtlich vorgegeben sind. Mögliche Optimierungspo- tentiale können hier identifiziert werden. [vgl. fim-portal.de 2022] Abb. 3: FIM-Baukasten (IT- Planungsrat 2012)
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LVERMGEO
Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? Mecklenburg-Vorpommern ? Anlagengenehmigung ? Baum ? Kind ? Online-Dienst ? Wohnen ? Informationsmanagement ? Verwaltungshandeln ?
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Language: Deutsch
Issued: 2022-06-16
Modified: 2022-06-16
Time ranges: 2022-06-16 - 2022-06-16
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