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Description: Andrea Riedel Aktuelle Entwicklung der Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA 121 LSA VERM 2/2013 Aktuelle Entwicklung der Verwaltungsvorschriften zum Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt Von Andrea Riedel, Magdeburg Zusammenfassung Der Aufsatz zeigt die Entwicklung der grundlegenden Verwaltungs- vorschriften zum Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen- Anhalt seit der Neustrukturierung der Vermessungs- und Geoinformati- onsverwaltung im Januar 2004. Er beschreibt die maßgeblichen Gründe für ihre Fortschreibung sowie wesentliche Aspekte ihrer Veröffentli- chung und ihre Fundstellen. Letztendlich soll er einen Überblick vermit- teln über die künftige Organisation der Fachvorschriften und deren aktu- ellen Stand und dazu dienen, eine einheitliche Arbeitsgrundlage zu schaf- fen und die Anwendung der Fachvorschriften in der Praxis durch die Aufgabenträger zu erleichtern. 1 Einleitung Das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) [Landtag 2004] als grundlegende Rechtsvorschrift im Amtlichen Vermessungs- und Geoinformationswesen räumt dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) als Verwaltungsträger sowie den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVermIng) und anderen behördlichen Vermessungsstel- len als Vermessungsträgern bei seiner Umsetzung zum Teil Ermessensspielräume ein. Zudem enthält es unbestimmte Rechtsbegriffe, die ausgelegt und konkretisiert werden müssen. Man denke hier zum Beispiel an den Begriff des Gebäudes, der in § 11 Absatz 2 Satz 2 des VermGeoG LSA benannt wird, dessen Definition im Ge- setz aber nicht normiert ist. Zwar werden in der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz Sachsen-Anhalt (DVO VermKatG LSA) [Landtag 1992] als weitere Rechtsvorschrift einzelne Bereiche ergänzend zum VermGeoG LSA differenzierter geregelt, jedoch kann auch damit eine einheitliche Auslegung und Anwendung des VermGeoG LSA durch alle Aufgabenträger nicht abschließend gewährleistet werden. Hierzu bedarf es ergänzender Verwaltungsvorschriften, die als untergesetzliche Vorschriften mit ihren Inhalten das Gewollte im Vermessungs- und Geoinformationswesen konkretisieren und die Umsetzung dessen in der Praxis unterstützen und erleichtern. Ergänzung der Rechtsvorschriften Auslegung von Ermessensspiel- räumen und unbestimmten Rechtsbegriffen Vorgenannte Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA sind keine starren keine starren Regelwerke, sondern unterliegen – insbesondere aufgrund der enormen Anforde- Regelwerke rungen an die Standards der Verfahren und Methoden – Veränderungen und Fort- schreibungen. Im Folgenden wird die Entwicklung der grundlegenden Verwaltungs- vorschriften zum VermGeoG LSA – als Spiegelbild der Neustrukturierung von der ehemaligen Vermessungs- und Katasterverwaltung (VuKV) bis zur heutigen Geoin- formationsverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt – vorgestellt und anschaulich beschrieben. LSA VERM 2/2013 Neuorganisation aufgrund der Neustrukturierung der Vermessungs- und Geoinformations- verwaltung Abb. 1: Organisationsschema für die grundlegenden Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA (Ausgangssituation) Andrea Riedel Aktuelle Entwicklungen der Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA 2Grundlegende Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA 2.1Ausgangssituation 122 Mit der Neustrukturierung der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung zum 1. Januar 2004 wurde die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde ermächtigt, die erforderlichen Fachvorschriften zum VermGeoG LSA grundsätzlich selbst zu verfügen [MI 2003] [Kummer/Möllering 2005]. In Konsequenz des Vorgenannten wurden die bisherigen Verwaltungsvorschriften der VuKV grundsätzlich in Verwaltungsvorschriften der Geoinformationsverwaltung überführt. Im Einzelnen wurden die Runderlasse des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI), die nur das LVermGeo selbst betreffen, in Dienstanweisungen und die, die alle Aufgabenträger betreffen, in Verfügungen um- gewandelt. Auf dieser Grundlage und unter Berücksichtigung des Konzeptes für die Verwal- tungsvorschriften nach dem VermKatG LSA [Osterloh 1996] wurden die Fachvor- schriften neu organisiert. Hierbei wurde die ursprüngliche Systematik des vorge- nannten Konzeptes grundsätzlich beibehalten. Entsprechend ist eine Gliederung sowohl nach den im VermGeoG LSA benannten Hoheitsaufgaben Liegenschaftska- taster, Grundlagenvermessung, Geoto- pographie und Geobasisinformations- system als auch nach den funktionellen Aspekten der Verwaltungsvorschriften wiederzufinden. Das Ergebnis der zuvor erläuterten Überführung und Neuorganisation der grundlegenden Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA zeigt Abbildung 1 [Kummer/Möllering 2005]. Das Organi- sationsschema spiegelt den aktuellen Stand der Fachvorschriften hinsichtlich Gültigkeit und Zuständigkeit wider. Im Hinblick auf die Umsetzung der Aufga- ben nach dem VermGeoG LSA ist es zunächst noch von Bedeutung, da fast alle dargestellten Vorschriften noch in Kraft und anzuwenden sind. Perspekti- visch ist es jedoch als „Auslaufmodell“ zu betrachten, da aufgrund der in Nr. 2.2 aufgeführten Gründe eine Fort- schreibung erforderlich ist. Auf eine Erläuterung der Inhalte der einzelnen Vorschriften wird an dieser Stelle verzichtet, zumal diese zum größten Teil bereits seit neuneinhalb Jahren anzuwenden sind und somit inhaltlich bekannt sein dürften. Andrea Riedel Aktuelle Entwicklung der Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA 123 2.2 LSA VERM 2/2013 Gründe für die Fortschreibung Die anstehende Überarbeitung der bestehenden Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA beruht sowohl auf organisatorischen als auch auf fachlichen Aspek- ten, die im Folgenden näher betrachtet werden. An erster Stelle sei hier der Beschluss der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche [Lan- desregierung 2011] genannt, wodurch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt (MLV) oberste Vermessungs- und Geoinformationsbehör- de des Landes wurde. Aufgrund der damit verbundenen Neustrukturierung der Geoinformationsverwaltung liegt die Zuständigkeit für die Regelung grundsätzlicher untergesetzlicher Festlegungen nicht mehr beim LVermGeo, sondern beim MLV. Als Folge dessen werden entsprechende Grundsätze – eng angelehnt an strategi- sche und politische Entscheidungen und unter Berücksichtigung aktueller rechtli- cher Entwicklungen – künftig in Erlassen des MLV geregelt. Daneben verbleiben die vermessungstechnischen, fachverfahrensbezogenen und redaktionellen Vorgaben, die permanenter Dynamik unterliegen und daher flexibel bleiben müssen, weiterhin in der Zuständigkeit des LVermGeo. Durch die damit gegebene enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis sollen einheitliche Standards gewährleistet und die erforderliche Qualität staatlicher Leistungen sichergestellt werden [Kummer/ Möllering 2005]. Die Verwaltungsvorschriften des LVermGeo werden wie bisher in Form von Verfügungen oder Dienstanweisungen ergehen. organisatorische Aspekte Neustrukturierung der Geo- informations- verwaltung Neben den vorgenannten organisatorischen Veränderungen finden sich auch anste- technische hende Weiterentwicklungen der in der Geoinformationsverwaltung eingesetzten Weiterentwicklungen technischen Verfahren und Prozesse in den Verwaltungsvorschriften wieder. Schließlich sind Recht und Technik in Verwaltungshandlungen untrennbar miteinan- der verbunden. Einen zentralen Aspekt stellt hierbei die Einführung der Verfahren Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS), Amtliches Einführung AAAA Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS), Amtliches Festpunktinformati- onssystem (AFIS) und Amtliches Kaufpreisinformationssystem (AKIS) in Sachsen- Anhalt [MLV 2013b] dar. So werden durch den Einsatz der vorgenannten Verfahren Arbeitsabläufe gebündelt und vereinfacht. Im Zuge der Einführung der neuen tech- nischen Verfahren in der Praxis sind die neuen Abläufe und Methoden auch in den entsprechenden fachlichen Verwaltungsvorschriften abzubilden, was unweigerlich deren fachliche Fortschreibung bedingt. Bei der Überarbeitung der derzeit gültigen Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG redaktionelle LSA (Abb. 1) aufgrund der vorgenannten Gesichtspunkte sind neben den gesetzli- Änderungen chen Regelungen im VermGeoG LSA auch die Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zu beachten. Zudem ist zu prüfen, ob die Einflechtung bestehender Einzelregelun- gen sowie redaktionelle Änderungen erforderlich sind. In Anbetracht des zu erwar- tenden Umfangs der Fortschreibung der Vorschriften werden diese in der Regel komplett neu gefasst und neu bezeichnet. 2.3 Aktueller Stand Ausgehend von dem in Nr. 2.1 erläuterten Konzept und unter Berücksichtigung der in Nr. 2.2 angeführten Aspekte wurden die bestehenden Verwaltungsvorschriften zum VermGeoG LSA (Abb. 1) zunächst hinsichtlich ihrer künftigen Organisation betrachtet. Im Ergebnis dessen wurde ein Konzept zur Einordnung der künftigen

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Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/LVERMGEO

Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? Landesentwicklung ? Landesregierung ? Verwaltungsvorschrift ? ATKIS ? Gebäude ? Geoinformation ? Durchführungsverordnung ? Standardmethode ? Strukturwandel ? Klassifikation ? Verkehr ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2014-01-15

Modified: 2014-01-15

Time ranges: 2014-01-15 - 2014-01-15

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