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Description: Rita Borrmann und Steffen Patzschke Weiterentwicklung der Festpunktfelder 89 LSA VERM 2/2014 Weiterentwicklung der Festpunktfelder Von Rita Borrmann und Steffen Patzschke, Magdeburg Zusammenfassung Die Verwaltungsvorschriften zur Einrichtung, zum Nachweis und zur Erhaltung der Festpunktfelder (VV Festpunktfelder) wurden grundlegend überarbeitet. Der Artikel beschreibt die Motivation und das Ergebnis der Überarbeitung. Die neue Verwaltungsvorschrift zur Einrichtung, zum Nachweis und zur Erhaltung von Festpunkten für den Geodätischen Raumbezug (RaumbezugsErlass) wurde jetzt veröffentlicht. 1 Einleitung Das Vermessungs- und Geoinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VermGeoG) [Landtag 2004] legt in den §§ 7 und 10 die Eckpunkte für Belange der Grundlagenvermessung fest. Während § 7 Festlegungen zur Grundlagenvermessung an sich (Schaffung Amtlicher Bezugssysteme, Einrichtung von Festpunkten, Kennzeichnung von Festpunkten mit Vermessungsmarken) trifft, bestimmt § 10 die Regeln zur Benut- zung der Nachweise der Grundlagenvermessung. Das VermGeoG berücksichtigt die heutigen Anforderungen an das Vermessungs- und Geoinformationswesen. Die die Festpunktfelder betreffenden Verwaltungs- vorschriften aus dem Jahre 1997 [MI 1997, Jäger-Bredenfeld 1997] wurden letzt- malig 2004 geringfügig geändert und überarbeitet [LVermGeo 2004]. Für diese Verwaltungsvorschriften besteht nach einem Zeitraum von mehr als 15 Jahren Anpassungsbedarf. 2 Erfordernisse der Weiterentwicklung Die Grundlagen- vermessung steht vor der Herausforderung, den Spagat zwischen den stetig knapperen Ressourcen, technischen Entwicklungen und den Nutzer- anforderungen zu Bereits im Jahr 2000 wurde deshalb in Sachsen-Anhalt ein Strategiepapier für die meistern. Entwicklung der Grundlagenvermessung erstellt [MI 2000, Beul 2009]. Darin wer- den die sich schon damals abzeichnenden Tendenzen aufgegriffen, gewertet und eine Strategie zur weiteren Entwicklung der Festpunktfelder entworfen. Ziel dieser „Strategie Grundlagenvermessung“ ist, den Aufwand für die Aufgabenwahrnehmung in der Grundlagenvermessung unter Beachtung der Nutzeranforderungen und des Standes der Technik zu reduzieren. Dieser Fokus ist heute umso wichtiger, da mit In den vergangenen 25 Jahren haben sich die technologischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Erfüllung der Aufgaben der Grundlagenvermessung rasant geändert. Die technische Entwicklung, beginnend mit der flächendeckenden Verfügbarkeit satellitengestützter Vermessung für jedermann, ist dabei eine wesentliche, aber nur eine Seite. Steigende Nutzeranforderungen an Qualität und Verfügbarkeit von raumbezogenen Informationen sowie das Erfordernis der Haushaltskonsolidierung auf Landesebene sind weitere Einflüsse. Durch die bundesweit abgestimmte Einführung des AFIS®-ALKIS®-ATKIS®-1Integrationsmodells (AAA-Modell) ergeben sich weitere Anfor- derungen. 1 AFIS® = Amtliches Festpunkt-Informationssystem ALKIS® = Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem ATKIS® = Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem LSA VERM 2/2014 Rita Borrmann und Steffen Patzschke Weiterentwicklung der Festpunktfelder 90 dem Personalentwicklungskonzept der Landesregierung stringente Vorgaben zur künftigen personellen Ausstattung existieren. Im Zusammenwirken innerhalb der AdV wurden in den vergangenen Jahren weitere Rahmenbedingungen festgelegt, die Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung der Grundlagenvermessung haben. Dazu zählen: ♦ ♦ ♦ ♦ der Beschluss zur Einführung und Anwendung des ETRS89, der Beschluss zur Einrichtung des Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS®, die Richtlinie für den einheitlichen Raumbezug in der Bundesrepublik Deutsch- land und der Beschluss zur Erneuerung des DHHN. Die Umsetzung dieser Beschlüsse ermöglicht eine völlig neue Herangehensweise an die Arbeiten zur Erhaltung der Festpunktfelder. Parallel dazu fordern die landes- spezifischen Vorgaben zu den verfügbaren Ressourcen diese neue Herangehens- weise geradezu heraus. In [Beul 2009] ist dies treffend zusammengefasst: „Die immer weniger zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen erlauben es nicht, tausende Festpunkte dauerhaft zu erhalten. Nur mit (ent- sprechenden) Weiterentwicklungen kann die Geoinformationsverwaltung ihren gesetzlichen Auftrag (Bereitstellung des Amtlichen Raumbezuges) für Bürger, Ver- waltung und Wirtschaft nachhaltig gerecht werden.“ 3 Ein Lösungsansatz sind die Neustrukturierung der Festpunktfelder und Maßnahmen zur Erhaltung, Überprüfung und Bereitstellung. „Strategie Grundlagenvermessung“ und ihre Umsetzung Wesentlicher Bestandteil der „Strategie Grundlagenvermessung“ ist, dass die Fest- punkte in Sachsen-Anhalt grundlegend neu kategorisiert sind. Nunmehr wird zwischen Fundamentalen Festpunkten (FFP) und Benutzungs-Festpunkten (BFP) im jeweiligen Bezugssystem der Lage, der Höhe und der Schwere unter- schieden. Die FFP realisieren das jeweilige Bezugssystem auf der Erdoberfläche und gewährleisten dessen Reproduzierbarkeit. Ihnen kommt also eine entscheidende Bedeutung zu, da sie im Falle gravierender Ereignisse, die die Verfügbarkeit der Satelliten verhindern oder beeinträchtigen, genutzt werden sollen, um wieder auf terrestrische Vermessungsverfahren zurückgreifen zu können. Demzufolge ist es erforderlich, dass für die FFP auch weiterhin Erhaltungsmaßnahmen vorgeschrieben werden. Die BFP hingegen stellen das jeweilige Bezugssystem für die Nutzung be- reit. Die Referenzstationen des SAPOS® sind BFP mit besonderer Bedeutung, da sie beim Einsatz satellitengestützter Verfahren zum Anschluss von Vermessungen an das Festpunktfeld genutzt werden. Deshalb ist auch für diese Festpunkte weiterhin die Erhaltung abzusichern. In der „Strategie Grundlagenvermessung“ werden Maßnahmen dargestellt, die den Aufwand für die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Festpunktfelder nachhaltig verringern sollen, um so Einsparungen zu ermöglichen. Dies sind unter anderem: ♦ ♦ ♦ ♦ Einstellung der Überwachungs-, Überprüfungs- und Erhaltungsmaßnahmen für BFP mit Ausnahme der Referenzstationen, grundsätzlich keine Neueinrichtung von BFP, weitestgehende Automatisierung des Monitoring für die Referenzstationen und Vernetzung der Referenzstationen. 91 Rita Borrmann und Steffen Patzschke Weiterentwicklung der Festpunktfelder LSA VERM 2/2014 Diese Punkte wurden in den vergangenen Jahren schrittweise umgesetzt. Dies erfolgte sowohl landesspezifisch als auch im Gleichklang mit entsprechenden AdV- Beschlüssen. Der grundlegende Verzicht auf Überwachungs-, Überprüfungs- und Erhaltungs- maßnahmen für BFP ist möglich, weil mit der Zur-Verfügung-Stellung des Amtlichen Raumbezuges über SAPOS® die Nutzeranforderungen erfüllt werden können. Die entsprechenden Qualitätsparameter wurden von der AdV in den „Richtlinien für den einheitlichen Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in der Bundes- republik Deutschland" festgelegt [AdV 2014]. Ein Qualitätsmanagement für SAPOS® ist bundesweit eingerichtet. Damit ist ebenso die Grundlage geschaffen, auf die Einrichtung von neuen Benutzungsfestpunkten zu verzichten, da Raumbezugsinfor- mationen jederzeit mittels satellitengestützter Verfahren zur Benutzung bereit- gestellt werden können. Neu eingeführt wurden mit der oben genannten Richtlinie die Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP), die der physikalischen Realisierung und Sicherung des dreidimensionalen Raumbezugs und der Verknüpfung von Lage-, Höhen- und Schweresystem dienen. Diese Punkte realisieren durch Integration der drei geodätischen Festpunktfelder in einem System im wahren Sinne des Wortes den „Raumbezug" auf der Erdoberfläche. Durch die Auswahl der Lage und die Art der Marken und Sicherung ist die Realisierung des Raumbezuges langfristig garantiert. Die auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts liegenden DREF- und SANREF-Punkte sowie wenige weitere Festpunkte sind als Geodätische Grundnetzpunkte des Landes ausgebaut. Damit sind in Sachsen-Anhalt 43 GGP eingerichtet. Geodätische Grundnetzpunkte sichern und realisieren den Raumbezug durch Integration der drei Festpunktfelder. Abb. 1: Festpunkte in Sachsen-Anhalt Die Abbildung 1 zeigt die Unterteilung der Festpunkte in Sachsen-Anhalt basierend auf [Beul 2000] im Jahr 2014. Mit der Einführung des ETRS89/UTM als amtliches Lagebezugssystem in Sachsen- Anhalt durch den EinführungsErlass AAAA und ETRS89/UTM vom 28. Mai 2013 [MLV 2013] wurde ein weiterer Baustein der „Strategie Grundlagenvermessung“ umgesetzt. Folgen musste nun noch die Novellierung der Verwaltungsvorschriften. 15 Jahre nach der Erstellung kann zusammengefasst werden, dass die Strategie Grundlagenvermessung essentielle Grundlage des Handelns der Geoinformations-

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/LVERMGEO

Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? Landesregierung ? Verwaltungsvorschrift ? ATKIS ? Qualitätsmanagementsystem ? Satellit ? Geoinformation ? Satellitengeodäsie ? Automatisierung ? Geodäsie ? Stand der Technik ? Strukturwandel ? Biologische Invasion ? Erdoberfläche ? Ressourcenschutz ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2014-10-30

Modified: 2014-10-30

Time ranges: 2014-10-30 - 2014-10-30

Status

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