Description: Kein anderes Ereignis hat das Leben der Menschen in den letzten Jahrzehnten so verändert, wie die Corona-Pandemie. Beginnend mit den sogenannten Lock-Down-Maßnahmen im Frühjahr, sind seitens der Bundesregierung im Laufe des Jahres immer wieder neue Hilfsmaßnahmen beschlossen worden. Die Landesregierung hatte ihrerseits zahlreiche Unterstützungsprogramme ins Leben gerufen und deren Zuständigkeiten für die Abwicklung geregelt. Dem Landesverwaltungsamt wurde die Verantwortung sowohl für die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutz (IfSG) übertragen, als auch die Auszahlung der Künstlersoforthilfen und der sogenannten Billigkeitsleistungen, eine finanzielle Unterstützung für Einrichtungen beispielsweise der Erwachsenenbildung, für Sportvereine oder den ÖPNV, denen pandemiebedingt sehr hohe Einnahmeverluste entstanden waren. „Wie viele andere Behörden sahen wir uns im Frühjahr mit den Herausforderungen der Pandemie-Bewältigung konfrontiert. Schnell haben wir eine interne Arbeitsgruppe gebildet, um die Abwicklung der Hilfsprogramme zügig anzugehen. Der Vorteil einer so großen und breit aufgestellten Behörde wie dem Landesverwaltungsamt ist, dass wir schnell auf derartige Ad-hoc-Ereignisse und Anforderungen reagieren können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Die Beschlüsse der Landesregierung vom März 2020 über die Schließung von Kultureinrichtungen hatten selbständige freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller in besonderer Weise betroffen und in ihrer Existenz bedroht. Die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur haben in Folge dessen das Programm zur Gewährung von Soforthilfen zur Unterstützung der Künstlerinnen und Künstler sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgelegt. Das Programm konnte bereits am 23. März 2020 gestartet werden. Das damit beauftragte Landesverwaltungsamt hatte nur wenige Tage später, am 1. April den ersten Bewilligungsbescheid verschickt. Insgesamt wurden 903 Bewilligungen in Höhe von jeweils 400 Euro ausgereicht. Den Einrichtungen der Erwachsenenbildung Sachsen-Anhalts entstanden im Jahr 2020 pandemiebedingt ebenfalls sehr hohe Einnahmeverluste. Für Einrichtungen in freier Trägerschaft wurde es durch Erlass des Bildungsministeriums ermöglicht, auf Antrag sogenannte Billigkeitsleistungen als Ausgleich zu erhalten, um die zukünftige Existenz zu sichern. Beauftragt mit dieser Aufgabe wurde das Landesverwaltungsamt. In diesem Bereich waren bis Jahresende 17 Anträge zu bearbeiten und die Höhe der Ansprüche zu prüfen und zu ermitteln. Insgesamt konnten 13 Einrichtungen mit einer halben Million Euro unterstützt werden. Auch bei den Verkehrsunternehmen waren hohe Verluste zu verzeichnen, die ebenfalls mit der Gewährung von Billigkeitsleistungen in Höhe von insgesamt 15.6 Mio EUR bewilligt und ausgezahlt wurden. Des Weiteren wurden für den Ausgleich von Aufwendungen für Infektionsschutzmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr weitere Ausgleichsleistungen in Höhe von insgesamt 1.890.251,13 EUR gewährt und ausgezahlt. Auch für die landesbedeutsamen Verkehrslandeplätze als Teil der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt und Daseinsvorsorge wurden Liquiditätshilfen von insgesamt rund 83.000 Euro gewährt. Sportvereine konnten ebenfalls Anträge stellen, um finanzielle Ausgleiche zu erhalten. Insgesamt konnte 57 Sportvereinen Billigkeitsleistungen in Höhe von rund einer halben Million Euro gewährt werden. Nicht völlig neu hingegen sind Entschädigungsansprüche für Menschen, die sich zum Schutz der Bevölkerung in Quarantäne zu begeben haben. Diese Ansprüche sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt. Das Landesverwaltungsamt ist für die Bearbeitung von Entschädigungen aus dem IfSG verantwortlich. Waren es vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie eher Einzelfälle etwa wegen Masern, Mumps, Cholera oder Windpocken, so stand das Amt im März vor einer logistischen und personellen Herausforderung, die äußerst zügig bewältigt werden musste, denn die Zahl der Anträge stieg sprunghaft von durchschnittlich unter 10 pro Jahr, auf dreistellig pro Monat und befindet sich kumuliert inzwischen im 5-stelligen Bereich. „Die Betroffenen waren und sind auf die Gelder angewiesen. Unser bis dato zur Verfügung stehendes Personal reichte natürlich nicht aus, um die Antragswelle zu bewältigen. Deshalb wurden aus dem ganzen Haus Unterstützungskräfte zusammengezogen.“ Der vielzitierte Paragraf 56 IfSG sieht für die Menschen, die einer behördlichen Quarantänemaßnahme unterliegen, die Zahlung einer Verdienstausfallentschädigung in Höhe von 100% des ausgefallenen Nettoeinkommens vor. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer der Absonderung ruht, erhalten auf gesonderten Antrag einen Ersatz für ihre weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben. In diesem Bereich sind bislang knapp 10.000 Anträge eingegangen. Darüber hinaus standen aufgrund der Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kinder im Frühjahrs-Lock-Down viele Eltern vor der Situation, ihre Kinder selbst betreuen zu müssen und ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen zu können. Um wirtschaftliche Härten für die Familien zu vermeiden, reagierte der Gesetzgeber mit der Regelung eines Entschädigungsanspruches für betreuende Eltern- oder Pflegeelternteile. Dieser beträgt 67 % des ausgefallenen Nettoeinkommens und wird auch gezahlt, wenn Kinder einer behördlichen Quarantäneanordnung unterliegen. Hier sind bislang rund 1.800 Anträge gestellt worden. „Zur Bewältigung der Antragsflut wurde im April eine Arbeitsgruppe (AG IfSG) gegründet. Ihr gehörten im Jahresverlauf bis zu 45 Bedienstete aller Abteilungen meines Hauses an. Für die Dauer von drei Monaten wurde die AG IfSG zudem durch drei Bedienstete des Landesrechnungshofes unterstützt, wofür ich mich noch einmal recht herzlich bedanke.“, so der Präsident weiter. Eine Beschleunigung der Antragsbearbeitung wurde durch die Einführung eines Online-Fachverfahrens erreicht. In diesem Verfahren laufen alle Prozesse von der Antragstellung bis zur Bescheiderteilung und Mittelauszahlung digital ab. Durch die konsequente Personalbereitstellung und die Digitalisierung der Antragsbearbeitung konnte ein wesentlicher Teil der eingegangenen Entschädigungsanträge bereits abgearbeitet werden. Auch das mit Beginn der zweiten Infektionswelle wieder anziehende Antragsaufkommen konnte bislang abgefedert werden, sodass kein nennenswerter neuerlicher Aufwuchs offener Anträge zu verzeichnen ist. „Zielsetzung der Arbeitsgruppe ist es, die Zahl der offenen Antragsverfahren stetig abzubauen und den Antragstellern ein verlässlicher Ansprechpartner und Unterstützer in schwierigen Zeiten zu sein. Durch die bereits im Frühjahr eingerichtete Hotline sowie das Funktionspostfach ist eine ständige Erreichbarkeit des Landesverwaltungsamtes für Entschädigungsanfragen aller Art gewährleistet.“, erklärt Präsident Pleye abschließend. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Corona-Bestimmungen hat sich das Landesverwaltungsamt entschlossen, von der traditionellen Pressekonferenz zum Jahresabschluss abzusehen und die entsprechenden Informationen per Pressemitteilungen zur Verfügung zu stellen, die wir bis zum Jahresende und darüber hinaus versenden werden. Für O-Tonanfragen oder separate Statements stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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Language: Deutsch
Issued: 2020-12-30
Time ranges: 2020-12-30 - 2020-12-30
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