Description: Encrochat: Handel mit Betäubungsmittel unter Nutzung eines Krypto-Messengerdienstes 25 KLs 855 Js 83332/20 (23/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 16 Zeugen Prozessbeginn: Montag, 6. Dezember 2021, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine: 8., 13.,16. und 22. Dezember 2021, 13., 20. und 27., Januar 2022, sowie 3. und 11. Februar 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 Einem 36-jährigen Mann aus Blankenburg werden insgesamt 13 Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum März 2020 bis März 2021 begangen haben soll. Zur Finanzierung seines Lebensunterhalts soll er mit verschiedenen Betäubungsmitteln bis in den zweistelligen Kilogrammbereich hinein gehandelt haben. Die Kommunikation zwischen den Angeklagten und anderen Beteiligten soll im Wesentlichen über den Kryptomessengerdienst "Encrochat" gelaufen sein. Dabei soll der Angeklagte zehn sogenannte Krypto-Handys benutzt haben. Insgesamt soll er durch seine Taten mehr als 360.000 Euro in einem Jahr eingenommen haben. Der Prozess hatte erstmalig am 19.10.2021, wird nun aber nach einer Unterbrechung neu gestartet, da zwischenzeitlich noch umfangreiche Beweismittel nachgereicht wurden. Hier gilt auch folgende Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden: "… ordne ich zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung - unter Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie - gemäß § 176 Abs. 1 und 2 GVG für die Hauptverhandlung am Montag, 6. Dezember 2021, 09:30 Uhr, Saal 5 sowie alle Fortsetzungstermine an: Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und dies mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem mit Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Ausgenommen von dieser Anordnung sind die Berufsrichter, Schöffen und Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte, die Zeugen und Sachverständigen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen haben. Diese Anordnung gilt nicht für den Angeklagten, die Zeugen und Sachverständigen im Rahmen von deren Einvernahme. Die Anzahl der Zuschauer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist auf 14 Personen aufgrund der geltenden Abstandsregeln begrenzt." Sexueller Missbrauch in Bernburg 22 KLs 268 Js 7708/20 (9/21) – 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer 1 Angeklagter 1 Nebenkläger 6 Zeugen Prozessbeginn: Dienstag, 07. Dezember 2021, 09.30 Uhr, Saal E 12 Fortsetzungstermine: 09., 14. und 16. Dezember 2021, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12 Einem 32-jährigen angeheirateten Onkel wird vorgeworfen, im Jahr 2018 den damals 13 Jahre alten Nebenkläger in 3 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Die Verhandlung ist grundsätzlich öffentlich. Es besteht aber die Möglichkeit zum Schutz der Intimsphäre der Beteiligten die Öffentlichkeit teilweise auszuschließen. Versuchte Abgabe von Betäubungsmitteln an Kinder und Erregung öffentlichen Ärgernisses 25 KLs 275 Js 25556/21 (25/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 psychiatrische Sachverständige 12 Zeugen Prozessbeginn: Donnerstag, 09. Dezember 2021, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine: 14., 17. und 20. Dezember 2021, jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 Einem 44-jährigen Mann wird vorgeworfen, im Juni 2021 im Breiten Weg in den frühen Nachmittagsstunden zunächst eine kleine Menge Cannabis erworben zu haben. Kurze Zeit danach soll der Angeklagte 3 Kinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren angeboten haben, doch Drogen zu konsumieren. Hierzu ist es jedoch nicht gekommen, da die Kinder ablehnten bzw. die Eltern eingegriffen haben. Als die Polizei eingetroffen war, soll der Angeklagte dann für Passanten sichtbar Hose und Unterhose so heruntergezogen haben, dass sein Geschlechtsteil sichtbar gewesen sein soll. Es besteht die Möglichkeit, dass der Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit zur Tatzeit erheblich eingeschränkt gewesen ist. Sollten dem Angeklagten die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt ggf. auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Handel mit Betäubungsmitteln in Benneckenstein und Ilsenburg 23 KLs 855 Js 77199/21 (16/21) – 3. Strafkammer 1 Angeklagter 1 psychiatrische Sachverständige 5 Zeugen Prozessbeginn: Mittwoch, 22.12.2021, 09.00 Uhr, Saal E12 Fortsetzungstermin: 23.12.2021, 13.00 Uhr, Saal E12 Dem 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von November 2020 bis Juni 2021 in 12 Fällen mit Betäubungsmitteln, davon teilweise in nicht geringer Menge, unerlaubt Handel getrieben zu haben. Er soll u. a. unter Nutzung eines sog. Threema-Chat unter einem Pseudonym mit Marihuana und Amphetamin sowie Metamphetamin Handel getrieben haben. Dabei soll es um Mengen bis hin zu 500 g gegangen sein. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten am 09.06.2021 in Ilsenburg sollen Betäubungsmittel, Verpackungsmaterial sowie ein doppelseitig geschliffenes Einhandmesser durch die Polizei sichergestellt worden sein. Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren geschwiegen. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Familie aus Magdeburg fordert Schmerzensgeld wegen einer angeblichen unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests 10 O 715/21 – 10. Zivilkammer als Staatshaftungskammer Der aufgrund der mündlichen Verhandlung bestimmte Verkündungstermin ist vom 07.12.2021 auf Dienstag, den 21.12.2021 09.30 Uhr, Saal nach Aushang verschoben worden. Grund hierfür ist, dass die Klägerseite gegen den Richter einen Befangenheitsantrag gestellt haben. Über diesen Antrag muss zunächst eine andere Kammer entscheiden. Hintergrund: Eine Magdeburger Familie fordert von der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Die Familie wurde durch Anordnung der Landeshauptstadt Magdeburg Mitte April 2021 unter Quarantäne gestellt, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinen, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die Anordnung der Stadt sei daher nicht rechtmäßig gewesen und die Stadt habe ihre Amtspflichten gegenüber der Familie verletzt. Aufgrund der Quarantäne bedingten Einschränkungen halten die Kläger daher es für erforderlich, dass die Stadt ihnen ein Schmerzensgeld zahlt. Im Termin vom 17.11.2021 hatte der Richter in seiner vorläufigen Rechtsbewertung ausgeführt, dass die Klage wohl keine Aussicht auf Erfolg hat. Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
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Tags: Magdeburg ? Betäubungsmittel ? SARS-CoV-2 ? Amtspflicht ? Hanf ? Corona-Pandemie ? Getriebe ? Kind ? Krankenhaus ? Konsum ? Verpackungsmaterial ? Wohnungsbau ? Psychische Erkrankung ? Finanzierung ? Krankheit ?
Region: Magdeburg
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Language: Deutsch
Issued: 2021-12-03
Time ranges: 2021-12-03 - 2021-12-03
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