Description: Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 244/02 Magdeburg, den 26. März 2002 Novellierung des Waffenrechts soll missbräuchlichen Umgang mit Waffen stärker einschränken Innenminister Püchel hat heute im Kabinett die Antworten auf die Große Anfrage zur "Novellierung des Bundeswaffenrechts" vorgestellt. Die Novellierung des Waffengesetzes sei, so Püchel, seit mehreren Legislaturperioden ein Anliegen sowohl der jetzigen als auch der früheren Bundesregierung. Ziel der Novellierung sei es, die Systematik und Verständlichkeit des Waffengesetzes zu verbessern, Regelungslücken zu schließen und den missbräuchlichen Umgang mit Waffen und Munition stärker einzuschränken. Auch angesichts zahlreicher schwerwiegender Vorfälle in den vergangenen Jahren sei die Notwendigkeit unstrittig, das geltende Waffengesetz zu überarbeiten. Die Novellierung des Waffengesetzes diene dem Schutz der Bevölkerung vor den von Waffen und Munition ausgehenden Gefahren. Es verbietet besonders gefährliche Gegenstände wie Wurfsterne und Butterflymesser und stellt den Umgang mit Waffen und Munition grundsätzlich unter Erlaubnisvorbehalt. Um die Zahl der Schusswaffen in der Bevölkerung möglichst gering zu halten, wird die Erlaubnis grundsätzlich nur Antragstellern erteilt, die die erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen sowie als Sportschütze, Waffensammler, gefährdete Person, Jäger usw. ein Bedürfnis für den Umgang mit Waffen und Munition nachweisen. Entsprechend diesen Vorgaben ist das Bedürfnisprinzip auch in den Entwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Waffenrechts übernommen worden. In der Vorlage zu diesem Gesetzentwurf wird mit statistisch belegten Zahlen angegeben, dass es im Frühjahr des Jahres 2001 ca. 2,3 Millionen legale Besitzer mit rund 7,2 Millionen sogenannten scharfen Schusswaffen gab (ohne Besitzer von Druckluftwaffen oder Gas-/Schreckschusswaffen), jährlich ca. 6 000 Schusswaffen durch Diebstahl und sonstigen Verlust abhanden kommen, die Zahl der legalen Schusswaffenbesitzer kraft Erbschaft kontinuierlich steigt und sich der Anzahl nähert, die Sportschützen und Jäger zusammen ergeben, ca. 50 % der sichergestellten Schusswaffen, mit denen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch verübt werden, erlaubnisfreie Schusswaffen sind. Püchel: "Die Angaben der Bundesregierung verdeutlichen u. a., dass es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit auch nach der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zu prüfen. Sie belegen auch, dass das Erbenprivileg (Anspruch auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Besitz ererbter Schusswaffen ohne Bedürfnisnachweis) in der jetzigen Form nicht auf Dauer erhalten bleiben kann." Weitere änderungen sind die Verschärfung der Strafvorschriften hinsichtlich des illegalen gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Handels mit Waffen, die Einführung des sogenannten kleinen Waffenscheins für das Führen (Tragen in der öffentlichkeit) von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, das Verbot von Wurfsternen, Laser-Zielgeräten und gefährlichen Hieb- und Stoßwaffen wie z. B. Spring-, Fall- und Butterflymesser. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Types:
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Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/PDB
Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? Erlaubnisvorbehalt ? Munition ? Gesetzentwurf ? Pressemitteilung ? Klassifikation ?
Region: Magdeburg
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License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2002-03-26
Time ranges: 2002-03-26 - 2002-03-26
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